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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht NiedersachsenVerkündungsdatum11 / 2008 

Landesarbeitsgericht Niedersachsen

Entscheidungen 11 / 2008



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 10 Sa 118/08 E vom 28.11.2008

Rechtsgebiete:BAT
Schlagworte:tarifliche Eingruppierung
Leitsatz:Zu den Voraussetzungen der Heraushebungsmerkmale "besonders verantwortungsvoll" und "besondere Schwierigkeit" und Bedeutung der VerGr IV a BAT.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 10 Sa 118/08 E



LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 1 Sa 547/08 vom 25.11.2008

Rechtsgebiete:KSchG, AGG, TVöD
Schlagworte:Kündigung, sexuelle Belästigung
Leitsatz:Nach den in § 12 Abs. 3 AGG übernommenen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hat bei sexuellen Belästigungen der Kündigung des Arbeitsverhältnisses - von Extremfällen abgesehen - regelmäßig eine Abmahnung vorauszugehen. Sind mehrere Maßnahmen geeignet und möglich, die Benachteiligung infolge sexueller Belästigung für eine Arbeitnehmerin abzustellen, so hat der Arbeitgeber diejenige zu wählen, die den Täter am wenigsten belastet. Dies gilt umso mehr, wenn in der Dienststelle eine Dienstvereinbarung gilt, die gestufte Gegenmaßnahmen des Arbeitgebers für den Fall sexueller Belästigungen vorsieht.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 1 Sa 547/08

LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 10 Sa 289/08 vom 21.11.2008

Rechtsgebiete:EFZG, BUrlG
Schlagworte:Entgeltfortzahlung während Betriebsurlaub
Leitsatz:Wird der Arbeitnehmer während eines bezahlten Erholungsurlaubs, den er im Rahmen einer Betriebsurlaubsregelung nimmt, krank, verliert er nicht seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 10 Sa 289/08

LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 13 Sa 912/08 vom 18.11.2008

Rechtsgebiete:NPersVG, BetrVG, KSchG
Schlagworte:Mitbestimmung - Kündigung
Leitsatz:1. Ist im Personalrat nur eine Gruppe vertreten, gibt es keine Gruppenangelegenheiten. Gemäß § 28 Abs. 1 NPersVG ist die/der Personalratsvorsitzende allein vertretungsberechtigt.

2. Die Erklärung des Personalrats, zur Kündigung keine Stellungnahme abgeben zu wollen, beendet das Mitbestimmungsverfahren nach § 68 Abs. 2 NPersVG.

3. Mängel in der Beschlussfassung des Personalrats sind seinem Verantwortungsbereich zuzurechnen und haben keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Kündigung.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 13 Sa 912/08


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