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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht NiedersachsenVerkündungsdatum09 / 2008 

Landesarbeitsgericht Niedersachsen

Entscheidungen 09 / 2008



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 14 Sa 1731/07 vom 15.09.2008

Rechtsgebiete:BAT, TV-L, TV Einmalzahlungen
Leitsatz:Wenn der Arbeitsvertrag auf den BAT in der "jeweils gültigen Fassung" verweist, werden nunmehr die "neuen" Tarifverträge d. öffentlichen Dienstes in Bezug genommen (hier TV-L).
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 14 Sa 1731/07



LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 14 Sa 1732/07 vom 15.09.2008

Rechtsgebiete:BAT, TV-L, TV Einmalzahlungen
Leitsatz:Wenn der Arbeitsvertrag auf den BAT in der "jeweils gültigen Fassung" verweist, werden nunmehr die "neuen" Tarifverträge d. öftentlichen Dienstes in Bezug genommen (hier TV-L).
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 14 Sa 1732/07

LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 12 Sa 903/08 vom 12.09.2008

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Freizeitausgleich, Betriebsratstätigkeit, Teilzeitbeschäftigung
Leitsatz:Einen Anspruch auf Freizeitausgleich eines teilzeitbeschäftigten Betriebsratsmitglieds wegen der Teilnahme an einem Seminar nach § 37 VI BetrVG außerhalb der Arbeitszeit steht nicht entgegen, dass der Arbeitgeber in weit überwiegendem Maß nur Teilzeitarbeitnehmer beschäftigt. Der Anspruch auf Freizeitausgleich ist nach § 37 VI S. 2 BetrVG begrenzt auf die Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Dabei ist es nicht erforderlich, dass in der Abteilung des Betriebsratsmitglieds Vollzeitarbeitnehmer tätig sind.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 12 Sa 903/08

LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 12 Sa 125/08 vom 05.09.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:dynamische Bezugnahmeklausel, Vertrauensschutz
Leitsatz:Einzelvertraglich vereinbarte dynamische Bezugnahmeklauseln sind aus Gründen des Vertrauensschutzes nur dann als "Gleichstellungsabrede" im Sinne der früheren Rechtsprechung des 4. Senats auszulegen, wenn sie vor dem 01.01.2002 vereinbart wurden.

Dies gilt auch dann, wenn die Vereinbarung der Bezugnahmeklausel im Zeitraum zwischen der letzten die Auslegung als Gleichstellungesabrede betätigenden Entscheidung des 4. Senats vom 19.03.2003 (4 AZR 331/02) und der die Änderung der Rechtsprechung ankündigenden Entscheidung vom 14.12.2005 (4 AZR 536/04) erfolgt ist.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 12 Sa 125/08


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