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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht NiedersachsenVerkündungsdatum07 / 2008 

Landesarbeitsgericht Niedersachsen

Entscheidungen 07 / 2008



Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-NIEDERSACHSEN – Beschluss, 1 TaBV 47/08 vom 29.07.2008

Rechtsgebiete:ArbGG, BetrVG
Schlagworte:Offensichtlichkeitsprüfung
Leitsatz:Eine bestehende Betriebsvereinbarung zum Regelungsgegenstand steht im Rahmen der "Offensichtlichkeitsprüfung" des § 98 ArbGG einer Anrufung der Einigungsstelle nur dann nicht entgegen, wenn sie bereits gekündigt ist und Verhandlungen zwischen den Betriebspartnern keine Ergebnisse zeitigen oder die geschlossene Betriebsvereinbarung nicht abschließend und ergänzungsbedürftig ist.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Beschluss, 1 TaBV 47/08



LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 6 Sa 5/08 vom 21.07.2008

Rechtsgebiete:TVöD BT-K
Schlagworte:Befugnis des Arbeitgebers zur einseitigen Anordnung von Freizeitausgleich zwecks Abgeltung von Bereitschaftsdienstentgelten
Leitsatz:1. § 46 Abs.5 TVöD BT-K a.F. beinhaltet eine Rechtsgrundverweisung auf § 10 Abs.3 TVöD

2. Die Erforderlichkeit der einseitigen Anordnung von Freizeitausgleich für geleistete Bereitschaftsdienste zur Einhaltung der Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, Ruhe zeiten nach § 5 ArbZG, durch den Arbeitgeber iSv § 46 Abs.7 TVöD BT-K n.F. ist zu verneinen, wenn der Arbeitgeber bei der Anordnung dieser Bereitschaftsdienste zuvor selbst gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen hat.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 6 Sa 5/08

LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 9 Sa 378/08 vom 21.07.2008

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Bezeichnung des Berufungsbeklagten
Leitsatz:Die erforderliche Bezeichnung des Berufungsbeklagten muss nicht ausdrücklich erfolgen, sie kann sich auch im Wege der Auslegung der Berufungsschrift und sonstiger vorliegender Unterlagen ergeben. Dennoch müssen die Parteien des Rechtsmitelverfahrens zweifelsfrei feststellbar sein (in Anlehnung an BGH v. 09.04.2008 - VIII ZB 58/06 und vom 22.11.2008 XI ZB 43/04).
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 9 Sa 378/08

LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 8 Sa 329/08 vom 07.07.2008

Rechtsgebiete:MTV Süßwarenindustrie
Schlagworte:Sonntagszuschlag, Tarifvertragsauslegung, Feiertag
Leitsatz:Wird eine Schicht wegen eines auf einen Werktag fallenden Feiertags auf einen Sonntag vorgezogen, an dem im allgemeinen im Betrieb in dieser Zeit nicht gearbeitet wird, handelt es sich hierbei nicht um eine übliche Schicht- und Wechselschichtarbeit an Sonn- und Feiertagen im Sinne von § 4 II Ziff. 1 MTV Süßwarenindustrie. Die Schicht ist mit einem Zuschlag nach § 4 II Ziff. 1 c des Tarifvertrages zu vergüten.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 8 Sa 329/08


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