JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Niedersachsen > Verkündungsdatum > 06 / 2008
Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:
| Rechtsgebiete: | EStG |
| Schlagworte: | Nettolohnvereinbarung |
| Leitsatz: | Im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung über einen sonstigen Bezug ist der Arbeitgeber bei der Berechnung der einzubehaltenden Lohnsteuer nach § 39 b Abs. 3 EStG lediglich verpflichtet, den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn zu schätzen, von dem er selbst die Lohnsteuer einzubehalten hat. Bezüge aus einem Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber bleiben grundsätzlich außer Ansatz. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 4 Sa 20/08 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Wahlanfechtung, Wahlbeeinflussung, leitende Angestellte |
| Leitsatz: | 1) § 5 Abs. 3 BetrVG stellt dabei in keiner Stelle auf die persönliche Entwicklung eines Arbeitnehmers ab und seine Kenntnisse und Erfahrungen, die er aufgrund politischer oder anderer Aufgabenwahrnehmung erlangt hat. Ebenso wenig ist maßgeblich, wie der Arbeitgeber seine Betriebsratsmitglieder sieht ("auf gleicher Augenhöhe"). Für die betriebsverfassungsrechtliche Einordnung regelt § 5 Abs. 3 BetrVG, ergänzt durch die Hilfskriterien des Abs. 4, die Voraussetzungen für das Vorliegen eines leitenden Angestellten abschließend. 2) Zu den Voraussetzungen einer Wahlbeeinflussung nach § 20 BetrVG und Abgrenzung zu zulässiger Wahlwerbung 3) zu § 2 Abs. 5 WO: hinreichende Unterrichtung ausländischer Arbeitnehmer über die Wahlvorschriften 4) Die rein abstrakte und hypothetische Möglichkeit einer Verletzung einer Wahlvorschrift löst die Amtsermittlungspflicht des Gerichts nicht aus. Erforderlich ist, dass die Antragsteller in ihrem Antrag einen Sachverhalt darlegen, der möglicherweise die Ungültigkeit der durchgeführten Wahl begründen kann, der also nicht schon auf den ersten Blick erkennbar ganz unerheblich ist. Der Sachverhalt muss Anlass zur Ansicht geben können, es sei bei der Wahl gegen Vorschriften des Betriebsverfassungsrechts verstoßen worden. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Beschluss, 9 TaBV 14/07 | |
| Rechtsgebiete: | TVÜ-VkA |
| Schlagworte: | Bemessung des Vergleichsentgelts bei Übergang vom BAT zum TVöD, Ortszuschlag, Sonderurlaub der im öffentlichen Dienst tätigen Ehefrau |
| Leitsatz: | Der Kläger wurde zum 01.10.2005 von den Vergütungsregeln des BAT in den TVöD übergeleitet. Seine weiterhin nach BAT vergütete Ehefrau befand sich zu diesem Zeitpunkt in Sonderurlaub aus familiären Gründen. Bei der Bemessung des Vergleichsentgelts berücksichtigte die Beklagte beim Kläger den Ortszuschlag in voller Höhe. Zum 01.12.2005 nahm die Ehefrau ihre Arbeit wieder auf. Daraufhin reduzierte die Beklagte das Vergleichsentgelt beim Kläger um den ehegattenbezogenen Anteil des Ortszuschlags. Klage und Berufung hatten keinen Erfolg. Eine Auslegung der Überleitungsvorschrift in § 5 Abs. 1 TVÜ-VkA ergibt, dass nicht allein auf die Höhe der tatsächlich im September 2005 gezahlten Bezüge abzustellen ist. Die Formulierung stellt auf die dem Ehegatten "zustehenden Bezüge" ab und damit auf eine abstrakte Betrachtungsweise. Wenn die Ehefrau des Klägers im September 2005 vorübergehend keine Bezüge erhalten hat, folgt daraus keine dauerhafte finanzielle Besserstellung des Klägers bei der Überleitung. Auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung ist dies Ergebnis nicht zu beanstanden, da das BAG von den Tarifvertragsparteien nicht verlangt, dass bei einer Überleitung sämtliche auftretenden Unterschiede berücksichtigt und ausgeglichen werden. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 11 Sa 332/07 | |
| Rechtsgebiete: | GewO |
| Schlagworte: | Direktionsrecht/Abmahnung |
| Leitsatz: | Das Weisungsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO betrifft nur die Konkretisierung der Arbeitspflicht, nicht aber den Inhalt des Arbeitsvertrages. Daher ist ein Arbeitnehmer nicht verpflichtet, auf Weisung des Arbeitgebers an einem Personalgespräch teilzunehmen, in dem es ausschließlich um Verhandlungen über vom Arbeitgeber gewünschte Änderungen des Arbeitsvertrages gehen soll. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass der Arbeitgeber eine Abmahnung, die er wegen der Nichtteilnahme an einem solchen Personalgespräch ausgesprochen hat, aus der Personalakte entfernt. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 3 Sa 1041/07 | |
"Landesarbeitsgericht Niedersachsen - Entscheidungen 06 / 2008 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
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