JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Niedersachsen > Verkündungsdatum > 06 / 2008
Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | Kraftfahrer TV Bund, Protokollnotiz |
| Schlagworte: | Pauschalgruppe, Begriff der mehrtägigen Dienstreise |
| Leitsatz: | Aus dem Wortlaut von § 3 Abs. 4 S. 1 Kraftfahrer TV Bund in Verbindung mit der Protokollnotiz Nr. 2 S. 1 zu dieser Vorschrift folgt, dass jeder Tag einer Dienstreise, die nach Ablauf des Kalendertages endet, an dem sie begonnen hat, pauschal mit 12 Stunden anzusetzen ist. Der Pauschalansatz ergibt sich aus § 3 Abs. 4 S. 1. Und in der Protokollnotiz Nr. 2 dazu ist definiert, wann eine "mehrtägige Dienstreise" im Sinne von § 3 Abs. 4 S. 1 vorliegt. Die Dauer der Dienstreise oder etwa die Dauer der tatsächlichen Arbeitsleistung während der Dienstreise spielen dabei keine Rolle. Ein Ansatzpunkt dafür, dass eine mehrtägige Dienstreise nur dann vorliege, wenn sie pro Tag mehr als 8 Stunden andauere findet sich im Tarifvertrag oder in der Protokollnotiz nicht. Ebenso wenig findet sich ein Anhaltspunkt für die Auffassung der Beklagten, dass zwar der Definition der mehrtägigen Dienstreise in der Protokollnotiz gefolgt werden könne, jedoch der pauschale Ansatz von 12 Stunden nach § 3 Abs. 4 S. 1 Kraftfahrer TV Bund nur dann möglich sei, wenn die Mindestdienstzeit 8 Stunden pro Tag betragen habe. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 14 Sa 1673/07 E | |
| Rechtsgebiete: | BAT 1975, TVÜ/TVL, BAT/BL |
| Schlagworte: | Eingruppierung pädagogische Mitarbeiterin in Grundschule Niedersachsen |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 15 Sa 526/07 E | |
| Rechtsgebiete: | TVÜ-Bund, GG |
| Schlagworte: | Anspruch auf Überleitung in höhere Entgeltgruppe wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Verhältnis Angestellte, Arbeiter |
| Leitsatz: | 1. Soweit in §§ 4, 5, 6 TVÜ-Bund unterschiedliche Regelungen zur Überleitung von Angestellten und Arbeitern enthalten sind, verstößt das nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 GG, sondern ist durch die vorher bestehenden unterschiedlichen Vergütungsstrukturen in Gestalt des BAT und des MTArb sachlich gerechtfertigt. 2. Es verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 GG, dass die Tarifvertragsparteien im Rahmen des BAT / MTArb die beaufsichtigende Tätigkeit eines Angestellten vor Ablauf einer bestimmten Bewährungszeit geringer bewerten haben als die produktive Tätigkeit des unterstellten Arbeiters. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 6 Sa 1749/07 E | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Eine Benachteiligung i. S. von § 612 a BGB liegt nicht vor, wenn der Arbeitgeber eine Lohnerhöhung, die Bestandteil eines Änderungsangebotes an alle Arbeitnehmer war, nur an die Arbeitnehmer zahlt, die das Änderungsangebot angenommen haben. Es liegt auch kein Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz vor, weil der Zweck der Leistung - teilweise Kompensation verlängerter Wochenarbeitszeiten ohne Lohnausgleich - die Ungleichbehandlung rechtfertigt. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 12 Sa 35/08 | |