JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Niedersachsen > Verkündungsdatum > 05 / 2008
Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Aufrechnungsmöglichkeit in der Berufung gegen ein (Teil-) anerkenntnisurteil |
| Leitsatz: | Wird in Kenntnis der Aufrechnungsmöglichkeit ein Teilanerkenntnis erklärt, um gegen den anderen (nicht anerkannten) Teil des Anspruchs aufzurechnen, dann ist Aufrechnung gegen das Teilanerkenntnisurteil in der Berufung unzulässig. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 5 Sa 1890/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Schlagworte: | Falsche Reisekostenabrechnung, Zeuge vom Hörensagen |
| Leitsatz: | 1) Die fehlerhafte Beantragung ist zwar eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten. Kann der Vorsatz für die falsche Abrechnung jedoch nicht nachgewiesen werden, ist eine vorherige Abmahnung erforderlich. 2)Macht der Arbeitnehmer geltend, dass er von der Rechtmäßigkeit seines Verhaltens ausgegangen ist, kann Verschulden zu verneinen sein, weil ein nicht vermeidbarer Verbotsirrtum vorliegt. Im Rahmen der Beweislast hat der Arbeitgeber auch Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe zu widerlegen, auf die sich der Arbeitnehmer beruft. 3) Auch die Vernehmung eines Zeugen, der aus eigener Kenntnis nur Bekundungen Dritter über entscheidungserhebliche Tatsachsen wiedergeben kann, ist grundsätzlich zulässig. Der Zeuge vom Hörensagen bekundet ein Indiz, dem nicht in jedem Fall von vornherein jede Bedeutung für die Beweiswürdigung abgesprochen werden kann, auch wenn sein Beweiswert in der Regel eher gering ist. Der Beweiswert derartiger Bekundigungen ist besonders kritisch zu überprüfen. In der Regel genügen die Angaben des Zeugen vom Hörensagen nicht, wenn sie nicht durch andere, nach der Überzeugung des Fachgerichts wichtige Gesichtspunkte bestätigt werden. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 9 Sa 39/07 | |
| Rechtsgebiete: | Gehalts- und Lohntarifvertrag |
| Schlagworte: | Einschlägige Berufsausbildung i. S. G II Gehalts- und Lohntarifvertrag Nds. Einzelhandel |
| Leitsatz: | 1. Die Eingruppierung in die Gehaltsgruppe G 2 des Gehalts- und Lohntarifvertrages für den Niedersächsischen Einzelhandel setzt keine exakt tätigkeitsbezogene Ausbildung voraus. 2. "Einschlägig" i. S. der Tarifnorm ist eine kaufmännische Ausbildung wie die einer Reiseverkehrskauffrau, auch wenn nach der Ausbildung eine Tätigkeit als Verkäuferin im Einzelhandel ausgeübt wird. 3. Eine ausgebildete Reiseverkehrskauffrau ist nach Tarifgruppe G 2 letzter Absatz bei Aufnahme einer Tätigkeit als Verkäuferin im 3. Berufsjahr eingestuft. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 12 Sa 1796/07 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Personalratsanhörung bei Probezeitkündigung |
| Leitsatz: | 1. Auch bei einer beabsichtigten Kündigung wegen unzureichender Leistungen vor Ablauf von 6 Beschäftigungsmonaten sind vollständige Angaben über die persönlichen und sozialen Daten des Arbeitnehmers unverzichtbare Informationen, die dem Personalrat im Rahmen der Benehmensherstellung nach § 75 Abs. 1 Nr. 3, § 76 Abs. 2 Satz 3 NdsPersVG mitzuteilen sind. Die Unvollständigkeit dieser Angaben führt zur Unwirksamkeit der Kündigung. 2. Allein die Tatsache, dass der stellvertretende Vorsitzende des Personalrats am Auswahlverfahren bei der Einstellung des Arbeitnehmers persönlich beteiligt war, ersetzt nicht die Angabe dieser Daten im Verfahren zur Beteiligung des Personalrats wegen einer beabsichtigten Kündigung vor Ablauf von 6 Beschäftigungsmonaten. 3. Liegen bei der Information des Personalrats mehrere Unzulänglichkeiten vor, die jeweils für sich genommen rechtlich unerheblich wären, können diese Mängel insgesamt doch ein solches Gewicht erreichen, dass eine ordnungsgemäße Beteiligung des Personalrats nicht mehr gegeben ist. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 11 Sa 1397/07 | |