JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Niedersachsen > Verkündungsdatum > 02 / 2008
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| Rechtsgebiete: | HandwO, BBiG, BGB |
| Schlagworte: | Anlernvertrag, Ausbildungsberuf, Ausbildungsordnung, Mindestlohn, Umdeutung, Ausbildungsverhältnis |
| Leitsatz: | 1. Die Vereinbarung eines Anlernvertrages , der ausdrücklich darauf gerichtet ist, Grundkenntnisse und Fertigkeiten für den Beruf Maler und Lackierer zu vermitteln, ist wegen Verstoßes gegen die §§ 25 Abs. 2 HandwO, 4 Abs. 2 BBiG gemäß § 134 BGB nichtig. 2. Eine Umdeutung des nichtigen Anlernvertrages in ein Berufsausbildungsverhältnis mit der Folge, dass der Beklagte lediglich die tarifliche Ausbildungsvergütung als übliche Vergütung schuldet, ist nicht möglich. 3. Die Klägerin für ihre Tätigkeit einen Anspruch auf die Vergütung, die sich aus den Rechtsnormen des Tarifvertrages zur Regelung eines Mindestlohnes für gewerbliche Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk ergibt. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 7 Sa 659/07 | |
| Rechtsgebiete: | HRG |
| Schlagworte: | Befristung, Auslegung, wissenschaftlicher Mitarbeiter, Arzt |
| Leitsatz: | Die Auslegung des § 57b Abs. 1 Satz 2 HRG ergibt, dass nur der Berufsgruppe der Ärzte in der Zeit nach abgeschlossener Promotion eine entsprechend länger befristete Beschäftigung ermöglicht werden sollte. Hierfür spricht der Wortlaut des Gesetzes sowie sein Sinn und Zweck. Die Verlängerung der Befristungszeit sollte den Erfordernissen der Facharztausbildung von mehreren Jahren Rechnung tragen. Die Auslegung führt zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 8 Sa 1368/07 | |