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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht NiedersachsenVerkündungsdatum11 / 2007 

Landesarbeitsgericht Niedersachsen

Entscheidungen 11 / 2007



Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 4 Sa 1061/07 vom 29.11.2007

Rechtsgebiete:TVöD
Schlagworte:Wechselschichtzulage
Leitsatz:Die Zahlung einer Wechselschichtzulage nach § 8 Abs. 5 TVöD setzt voraus, dass der Angestellte abwechselnd nach dem Schichtplan in allen Schichtarten eingesetzt wird.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 4 Sa 1061/07



LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 13 Sa 622/07 vom 27.11.2007

Rechtsgebiete:TzBfG
Schlagworte:Befristungsdauer
Leitsatz:Bei einer Befristung des Arbeitsverhältnisses mit dem Sachgrund der Vertretung muss die Befristungsdauer nicht übereinstimmen mit der voraussichtlichen Dauer des Vertretungsbedarfs. Dies gilt auch dann, wenn der Vertretungsbedarf abgedeckt wird durch eine Vielzahl von auf ein bis zwei Monate befristeten Arbeitsverträgen.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 13 Sa 622/07

LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 9 Sa 92/07 vom 26.11.2007

Rechtsgebiete:BGB, ArbZG
Schlagworte:Überstunden, Darlegungslast, Tachoscheiben
Leitsatz:1) Überstunden sind nur schlüssig dargelegt, wenn der Arbeitnehmer die tatsächlichen Umstände vorträgt, aus denen sich ergibt, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten er welche - nach dem Arbeitsvertrag geschuldete Tätigkeit ausgeübt hat.

2) Die Vorlage von Tachoscheiben ersetzt den konkreten Vortrag von behaupteten Überstunden aber jedenfalls dann nicht, wenn der Kläger nicht nur als Fahrer tätig war und die Gesamtstundenzahl der behaupteten Arbeitszeit nicht nachvollziehbar dargelegt ist.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 9 Sa 92/07

LAG-NIEDERSACHSEN – Beschluss, 6 TaBV 34/07 vom 26.11.2007

Rechtsgebiete:BGB, BetrVG
Schlagworte:Konzerneigene Arbeitnehmerüberlassung, Eingruppierung Leiharbeitnhmer, Zugang Betriebsratsanhörung
Leitsatz:1. § 130 BGB findet auch im Rahmen des § 26 Abs.2 S.2 BetrVG Anwendung ; mit Einwurf eines Anhörungsschreiben in den Briefkasten des Betriebsrates geht dieses zu und wird die Frist des § 99 Abs.3 BetrVG in Gang gesetzt.

2. Arbeitnehmerüberlassung durch eine Personaldienstleistungsgesellschaft, deren Geschäftsführer zugleich Personalleiter des einzigen Entleiherbetriebes ist und deren Gesellschafter identisch mit denen dieses Entleiherbetriebes sind, stellt keinen Umgehungstatbestand dar und ist zulässig.

3. Der Entleiher wird auch dann nicht Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers, wenn der Verleiher die behördliche Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung hat, aber im Rahmen des Arbeitsverhältnisses mit dem Leiharbeitnehmer das Gleichstellungsgebot nach §§ 3 Abs.1 Nr.2, 9 Nr.2 AÜG verletzt.

4. Dem Entleiherbetriebsrat steht auch dann kein Mitbestimmungsrecht zur Eingruppierung des Leiharbeitnehmers zu, wenn der Verleiher das Gleichstellungsgebot nach §§ 3 Abs.1 Nr.3, 9 Nr.2 AÜG verletzt.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Beschluss, 6 TaBV 34/07


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