JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Niedersachsen > Verkündungsdatum > 11 / 2007
Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | TVöD |
| Schlagworte: | Wechselschichtzulage |
| Leitsatz: | Die Zahlung einer Wechselschichtzulage nach § 8 Abs. 5 TVöD setzt voraus, dass der Angestellte abwechselnd nach dem Schichtplan in allen Schichtarten eingesetzt wird. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 4 Sa 1061/07 | |
| Rechtsgebiete: | TzBfG |
| Schlagworte: | Befristungsdauer |
| Leitsatz: | Bei einer Befristung des Arbeitsverhältnisses mit dem Sachgrund der Vertretung muss die Befristungsdauer nicht übereinstimmen mit der voraussichtlichen Dauer des Vertretungsbedarfs. Dies gilt auch dann, wenn der Vertretungsbedarf abgedeckt wird durch eine Vielzahl von auf ein bis zwei Monate befristeten Arbeitsverträgen. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 13 Sa 622/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ArbZG |
| Schlagworte: | Überstunden, Darlegungslast, Tachoscheiben |
| Leitsatz: | 1) Überstunden sind nur schlüssig dargelegt, wenn der Arbeitnehmer die tatsächlichen Umstände vorträgt, aus denen sich ergibt, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten er welche - nach dem Arbeitsvertrag geschuldete Tätigkeit ausgeübt hat. 2) Die Vorlage von Tachoscheiben ersetzt den konkreten Vortrag von behaupteten Überstunden aber jedenfalls dann nicht, wenn der Kläger nicht nur als Fahrer tätig war und die Gesamtstundenzahl der behaupteten Arbeitszeit nicht nachvollziehbar dargelegt ist. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 9 Sa 92/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, BetrVG |
| Schlagworte: | Konzerneigene Arbeitnehmerüberlassung, Eingruppierung Leiharbeitnhmer, Zugang Betriebsratsanhörung |
| Leitsatz: | 1. § 130 BGB findet auch im Rahmen des § 26 Abs.2 S.2 BetrVG Anwendung ; mit Einwurf eines Anhörungsschreiben in den Briefkasten des Betriebsrates geht dieses zu und wird die Frist des § 99 Abs.3 BetrVG in Gang gesetzt. 2. Arbeitnehmerüberlassung durch eine Personaldienstleistungsgesellschaft, deren Geschäftsführer zugleich Personalleiter des einzigen Entleiherbetriebes ist und deren Gesellschafter identisch mit denen dieses Entleiherbetriebes sind, stellt keinen Umgehungstatbestand dar und ist zulässig. 3. Der Entleiher wird auch dann nicht Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers, wenn der Verleiher die behördliche Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung hat, aber im Rahmen des Arbeitsverhältnisses mit dem Leiharbeitnehmer das Gleichstellungsgebot nach §§ 3 Abs.1 Nr.2, 9 Nr.2 AÜG verletzt. 4. Dem Entleiherbetriebsrat steht auch dann kein Mitbestimmungsrecht zur Eingruppierung des Leiharbeitnehmers zu, wenn der Verleiher das Gleichstellungsgebot nach §§ 3 Abs.1 Nr.3, 9 Nr.2 AÜG verletzt. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Beschluss, 6 TaBV 34/07 | |