( Angemeldet bleiben?)  

JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht NiedersachsenVerkündungsdatum06 / 2007 

Landesarbeitsgericht Niedersachsen

Entscheidungen 06 / 2007



Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-NIEDERSACHSEN – Beschluss, 14 TaBV 5/07 vom 28.06.2007

Rechtsgebiete:BetrVG, WO 2001
Schlagworte:Betriebsratswahl, Mehrheitswahl/Verhältniswahl, Wahlanfechtung, Rücknahme von Vorschlagslisten durch den Listenvertreter
Leitsatz:Der Listenvertreter ist gemäß § 6 IV WO 2001 nicht befugt, die von ihm beim Wahlvorstand eingereichte Vorschlagsliste zurückzunehmen.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Beschluss, 14 TaBV 5/07



LAG-NIEDERSACHSEN – Beschluss, 4 TaBV 85/06 vom 21.06.2007

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Betriebsratswahl, Anfechtung, Wahlvorschlag
Leitsatz:Nach § 14 Abs. 4 BetrVG muss ein Wahlvorschlag von einer bestimmten Anzahl wahlberechtigter Arbeitnehmer unterzeichnet sein. Der Wahlvorstand hat am letzten Tag der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen die eingehenden Wahlvorschläge sofort zu prüfen und die Listenvertreter über etwaige Mängel zu informieren. Die Verletzung der dem Wahlvorstand nach § 7 Abs. 2 Satz 2 WO obliegenden Pflicht kann zur Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl führen.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Beschluss, 4 TaBV 85/06

LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 15 Sa 1257/06 vom 20.06.2007

Rechtsgebiete:BGB, TzBfG, BetrVG
Schlagworte:Altersgrenzenregelung, Zeitungszusteller
Leitsatz:Eine einzelvertragliche Altersgrenze, nach der das Arbeitsverhältnis mit dem Erreichen des gesestzlichen Rentenalters endet, ist auch im Arbeitsvertrag eines Zeitungszustellers in Nebentätigkiet wirksam, wenn der bei Erreichen des Altersgreze duch den Bezug einer gesetzlichen Altersgrenze abgesichert ist. (im Anschluss an BAG, Urteil vom 27.07.2005 - 7 AZR 443/04, AP Nr. 27 zum § 620 BGB Altersgrenze = EzA § v 620 Bgb 2002 Altersgrenze Nr. 6).
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 15 Sa 1257/06

LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 7 Sa 730/06 vom 07.06.2007

Rechtsgebiete:KSchG, InsO
Schlagworte:betriebsbedingt, Kündigung, Insolvenz, Eigenverwaltung, Sozialauswahl, Interessenausgleich, Namensliste, abteilungsbezogen, betriebsbezogen, grob fehlerhaft
Leitsatz:1. Hat die Beklagte die Sozialauswahl nicht betriebsbezogen, sondern ab-teilungsbezogen durchgeführt, stellt dies einen groben Fehler im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO dar.

2. Wurde der Abschluss des Interessenausgleichs zeitlich nach der Veröffentlichung der Entscheidung des BAG vom 28.1.02004, 8 AZR 391/03 abgeschlossen, durfte die Beklagte deshalb nicht darauf vertrauen, dass sie im Rahmen des Insolvenzverfahrens unbeanstandet eine abteilungs- und nicht betriebsbezogene Sozialauswahl durchführen durfte.

3. Die grob fehlerhaft durchgeführte Sozialauswahl führt jedoch nicht automatisch zur Unwirksamkeit der im Streit stehenden Kündigung. Kann objektiv festgestellt werden, dass die Sozialauswahl trotz des fehlerhaften Vorgehens des Arbeitgebers im Ergebnis zutreffend ist, ist die ausgesprochene Kündigung sozial gerechtfertigt. Dabei kann sich die Beklagte allerdings nicht auf die Privilegierung des § 125 Abs. 1 Satz 2 InsO berufen.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 7 Sa 730/06


Seite:   1  2 


Weitere Urteile



Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/lag-niedersachsen/uebersicht-2007-06

"Landesarbeitsgericht Niedersachsen - Entscheidungen 06 / 2007 - Seite 1" © JuraForum.de — 2003-2011

Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN