JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Niedersachsen > Verkündungsdatum > 03 / 2007
Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO, TVG, BetrVG |
| Schlagworte: | Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung |
| Leitsatz: | 1. Die Frage, ob eine kollektive Vereinbarung als Tarifvertrag oder als Betriebsvereinbarung auszulegen ist, ist nach den für die Gesetzesauslegung geltenden Grundsätze zu untersuchen. 2. Ist die Vereinbarung von ihrem Wortlaut her nicht eindeutig und ist sie gleichzeitig neben dem Arbeitgeber sowohl vom Betriebsrat als auch von einem Repräsentanten der Gewerkschaft unterzeichnet, kann sich der Wille, einen Tarifvertrag zu vereinbaren, aus den Begleitumständen ergeben. Für das Vorliegen einer tariflichen Vereinbarung spricht es dabei, wenn die Beteiligten am selben Tage eine andere Regelung getroffen haben, die ausdrücklich als Betriebsvereinbarung gekennzeichnet ist und nur die Unterschriften des Arbeitgebers und des Betriebsrats trägt. Ein weiteres Indiz kann sich daraus ergeben, dass die Betriebspartner in der Vergangenheit in gleicher Weise abgefasste Regelungen vereinbart haben, die von beiden Seiten als tarifvertragliche angesehen wurden. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 3 Sa 1139/06 B | |
| Rechtsgebiete: | GewO, HGB |
| Schlagworte: | Arbeitszeugnis, Bindung an den Wortlaut eines Zwischenzeugnis, Widerruf einer Prokura |
| Leitsatz: | 1. Die Formulierung in einer Aufhebungsvereinbarung, "der Arbeitnehmer erhalte ein wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis auf Basis des Zwischenzeugnisses. Der Zeugnistext werde auf Basis des Zwischenzeugnisses formuliert", verpflichtet den Arbeitgeber, ein mit dem Zwischenzeugnis inhaltsgleiches Endzeugnis zu erstellen. Der Wortlaut des Zwischenzeugnisses ist der Beendigung des Arbeitsverhältnisses anzupassen. 2. In diesem Fall ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, den Widerruf der Prokura des Arbeitnehmers im Zeugnis aufzuführen. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 9 Sa 1835/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ArbGG |
| Schlagworte: | Rechtsweg + GmbH GF + Schriftformerfordernis § 623 BGB |
| Leitsatz: | Das Schriftformerfordernis des § 623 BGB steht einer konkludenten Aufhebung des Arbeitsvertrages durch einen mündlich abgeschlossenen Geschäftsführer-Anstellungsvertrag entgegen. Durch die Bestellung zum GmbH Geschäftsführer und den mündlich/konkludent abgeschlossenen Geschäftsführervertrag kann wegen der Formvorschrift des § 623 BGB nicht von einer konkludenten Aufhebung des Arbeitsvertrages zur GmbH & Co KG ausgegangen werden. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Beschluss, 17 Ta 618/06 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Beurteilungsgrundsätzen |
| Leitsatz: | 1. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 94 Abs. 2 letzter Halbs. BetrVG bei der Aufstellung von Beurteilungsgrundsätzen setzt nicht notwendig voraus, dass die vom Arbeitgeber angewandten allgemeinen Grundsätze schriftlich verkörpert sind. Es genügt, wenn der Arbeitgeber auf der Grundlage von formularmäßig erhobenen Leistungsdaten regelmäßig gegenüber Arbeitnehmern Rügen oder Belobigungen ausspricht, ohne die Kriterien dafür betrieblich offenzulegen. 2. Bei einem Verstoß des Arbeitgebers gegen § 94 Abs. 2 BetrVG steht dem Betriebsrat ein Unterlassungsanspruch zu. Dieser betrifft bereits das Erheben der Leistungdaten durch den Arbeitgeber. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Beschluss, 11 TaBV 101/06 | |