JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Niedersachsen > Verkündungsdatum > 12 / 2006
Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Drittschuldnerklage, Privatnutzung eines Dienstwagens, geldwerter Vorteil |
| Leitsatz: | Der monatliche geldwerte Vorteil der Möglichkeit der Privatnutzung eines Dienstwagens kann bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens im Rahmen einer Drittschuldnerklage entsprechend den lohnsteuerrechtlichen Verwaltungsvorschriften mit 1 % auf volle 100 aufgerundeten Verkaufslistenpreises des Dienstwagens geschätzt (§ 287 Abs. 2 ZPO) werden. Auf den jeweiligen tatsächlichen Umfang der Privatnutzung durch den Streitverkündeten kommt es dabei nicht an. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 12 Sa 1208/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Kein Betriebsübergang ohne Übernahme der Betriebsmittel |
| Leitsatz: | Geht ein Betrieb entgegen der Abrede zwischen Veräußerer und Erwerber zum vereinbarten Stichtag nicht auf den Erwerber über und führt der Veräußerer den Betrieb vorübergehend fort, bleibt letzterer bis zur tatsächlichen Übergabe der wesentlichen Betriebsmittel und Übernahme der Leitung gegenüber den Arbeitnehmern in der Verpflichtung für das vertraglich geschuldete Arbeitsentgelt. Die Voraussetzungen des § 613a Abs. 1 sind bis dahin nicht erfüllt. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 5 Sa 2101/05 | |
| Rechtsgebiete: | TzBfG |
| Schlagworte: | Prognose Befristungsgrund, Zeit- und Zweckbefristung, Formwirksamkeit, Befristung |
| Leitsatz: | Eine ungesicherte Prognose anhand ministerieller Planvorgaben zum übergangsweisen Beschäftigungsbedarf (bei einem zukünftig erwarteten Minderbedarf an Arbeitskräften auf Truppenübungsplätzen) erfüllt nicht die Voraussetzungen einer rechtswirksamen Befristung mit Sachgrund nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 TzBfG. Dies gilt insbesondere, wenn für die zum Zeitpunkt der Befristungsabrede offene Personalplanung nur ein auf einem anderen Truppenübungsplatz erprobtes Konzept vorliegt, das sich auf das Arbeitsverhältnis des befristet beschäftigten Arbeitnehmers nicht konkret bezieht. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 1 Sa 752/06 | |
| Rechtsgebiete: | DRK-TV-West, Vereinbarung über Rahmenbedingungen |
| Schlagworte: | Tarifautomatik, betriebliche Übung bei Leistung aufgrund vermeindlicher tariflicher Verpflichtung, Gleichstellungsabrede |
| Leitsatz: | 1. Die im BAT vereinbarten Entgelterhöhungen ab dem 01.01.2003, 01.01.2004 und 01.05.2004 werden nicht automatisch in den DRK-TV-West übernommen; insoweit ist ein konstitutiver Übertragungsakt erforderlich (BAG 07.06.2006 - 4 AZR 584/05 und 4 AZR 484/05. 2. Bestätigung der Gleichstellungsrechtssprechung des BAG für vor dem 01.01.2002 abgeschlossene Arbeitsverträge - BAG 14.12.2005 - 4 AZR 536/04, AP Nr. 39 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag 3. Gewährt der Arbeitgeber Entgelterhöhungen aufgrund vrmeindlicher tarifvertraglicher Verpflichtung, entsteht keine betriebliche Übung (Einzelfallentscheidung, im Ergebnis Abweichung von LAG Niedersachsen, 7 Sa 1865/04, juris). |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 6 Sa 314/05 | |