JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Niedersachsen > Verkündungsdatum > 10 / 2006
Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BetrVG, AÜG, TVG, ArbGG |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Beschluss, 12 TaBV 1/06 | |
| Rechtsgebiete: | SGB IX |
| Schlagworte: | krankheitsbedingte Kündigung und betriebliches Eingliederungsmanagement |
| Leitsatz: | § 84 Abs.2 SGB IX ist auch bei nicht schwerbehinderten Arbeitnehmern zu beachten und konkretisiert im Fall der krankheitsbedingten Kündigung das Ultima- Ratio-Prinzip, insbesondere erhöht sich die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers für die fehlende anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 6 Sa 974/05 | |
| Rechtsgebiete: | KSchg, BGB |
| Schlagworte: | Weiterbeschäftigung, Betriebsbedingte Kündigung |
| Leitsatz: | 1.) Die arbeitgeberseitige Prüfung von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten vor Ausspruch der betriebsbedingten Kündigung beschränkt sich regelmäßig auf das Unternehmen. 2.) Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten für den Arbeitnehmer innerhalb einer Unternehmensgruppe sind in diese Prüfung einzubeziehen, wenn der Arbeitgeber aus rechtlichen oder aus faktischen Gründen Einfluss auf einen Einsatz des Arbeitnehmers in einem anderen Unternehmen hat und der Arbeitnehmer in der Vergangenheit - ungeachtet eines fehlenden arbeitsvertraglichen Versetzungsvorbehalts - in Betrieben des anderen Unternehmens tatsächlich eingesetzt wurde. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 1 Sa 118/06 | |
| Rechtsgebiete: | TZBfG |
| Schlagworte: | Befristung, Schriftform, Dienstantritt |
| Leitsatz: | Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht noch nicht, wenn der Arbeitnehmer zwar seinen Dienst angetreten hat, er aber vor Unterzeichnung des befristeten Arbeitsvertrages noch keine Arbeitleistung erbracht hat und noch keine vertretungsberechtigte Person erkennbar rechtsverbindliche Absprachen mit dem Arbeitnehmer getroffen hat. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 16 Sa 286/06 | |