JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Niedersachsen > Verkündungsdatum > 08 / 2006
Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Anfechtung eines gerichtlichen Vergleichs |
| Leitsatz: | 1. Nach § 123 BGB kann ein gerichtlicher Vergleich angefochten werden, wenn eine Partei vom Prozessgegner durch arglistige Täuschung zum Abschluss des Vergleichs bestimmt worden ist. 2. Eine bewusste Täuschung über die Zahlungsfähigkeit des Arbeitgebers ist nicht anzunehmen, wenn dieser die im Vergleich ausgewiesene Abfindung gezahlt hat. Dem Ausfall von Zahlungen aus einem neben dem Arbeitsverhältnis bestehenden Pachtverhältnisses kommt dabei keine Bedeutung zu, da der Kläger bei Vergleichsabschluss von der zwischenzeitlichen Betriebseinstellung des beklagten Arbeitgebers Kenntnis hatte und die Pachtzinszahlungen nicht zum Gegenstand des gerichtlichen Vergleichs gemacht wurden. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 1 Sa 1016/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Schlagworte: | Anfechtung eines Prozessvergleichs durch Unterlassen, Offenbarungspflicht |
| Leitsatz: | 1. Eine arglistige Täuschung des Geschäftsführers der Insolvenzschuldnerin liegt nicht darin, dass dieser vor Abschluss des Vergleichs zwar auf den gestellten Insolvenzantrag hingewiesen hat, nicht jedoch darauf, dass in Wirklichkeit ein Betriebsübergang geplant sei. 2. Dies gilt auch dann, wenn der ehemalige Prokurist der Insolvenzschuldnerin tatsächlich bereits im Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses vorgehabt haben sollte, den Betrieb im Rahmen des Insolvenzverfahrens zu erwerben. Der Gang des Insolvenzverfahrens ist nämlich von so vielen Unwägbarkeiten geprägt, dass eine Offenbarungspflicht gegenüber dem anwaltlich vertretenen Kläger nicht angenommen werden kann. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 7 Sa 17/06 | |
| Rechtsgebiete: | BBiG |
| Schlagworte: | Schadenersatz bei Auflösungsverschulden, zeitliche Begrenzung |
| Leitsatz: | Hat der Ausbildende die Auflösung eines Ausbildungsverhältnisses zu vertreten, so ist der daraus folgende Verdienstausfallschaden des Auszubildenden begrenzt auf den Zeitraum, um den sich die Ausbildung konkret verlängert. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 11 Sa 1899/05 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, BetrVG |
| Schlagworte: | Abweichen von Regelbesetzung in der Einigungsstelle |
| Leitsatz: | 1) Die Besetzung der Einigungsstelle mit zwei Beisitzern auf jeder Seite ist regelmäßig ausreichend. 2) Eine größere Zahl kann indessen angemessen sein, wenn der Regelungsgegenstand es erfordert und die Betriebspartner sich hierüber nicht verständigen können. Der Betriebspartner, der für ein Abweichen von der Regelbesetzung eintritt, hat hierfür "nachprüfbare" Tatsachen anzuführen (z. B. Komplexität des zu regelnden Sachverhalts, Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen, mit dem Regelungsgegenstand verbundene schwierige Rechtsfragen oder Zumutbarkeit der Einigungsstellenkosten). |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Beschluss, 1 TaBV 43/06 | |