JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Niedersachsen > Verkündungsdatum > 12 / 2005
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| Rechtsgebiete: | ArbGG, BetrVG |
| Schlagworte: | Zahl der Beisitzer in der Einigungsstelle |
| Leitsatz: | Die Besetzung mit einer größeren Anzahl an Beisitzern kann angemessen sein, wenn der Regelungsgegenstand es erfordert. Mehr als zwei Beisitzer können bestimmt werden, wenn die Betriebspartner hierüber Einvernehmen erzielen oder das Arbeitsgericht im Bestellungsverfahren nach § 98 ArbGG dies in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens für geboten hält (LAG München 31. Januar 1989 LAGE § 98 ArbGG Nr. 14; LAG Hamburg 13. Januar 1999 - 4 TaBV 9/98 - AiB 1999, 221; Kreutz aaO Rz. 37; Schwab/Weth-Walker ArbGG § 98 ArbGG Rz. 56; Düwell/Lipke-Koch ArbGG 2. Aufl. § 98 ArbGG Rz. 19, jeweils m. w. N.). Ob die Voraussetzungen hierfür gegeben sind, entscheidet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Den Ausschlag geben dabei die Komplexität des zu regelnden Sachverhalts, die Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen, die mit dem Regelungsgegenstand verbundenen schwierigen Rechtsfragen und die Zumutbarkeit der Einigungsstellenkosten. Der Beschwerde ist zu folgen, wenn sie insoweit für ein Abweichen von der Regelbesetzung der Einigungsstelle verlangt, dass diese besondere Situation durch "nachprüfbare Tatsachen" belegt wird (LAG Rheinland-Pfalz 23. Juni 1983 - 4 TaBV 12/83 - DB 1984, 56). |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Beschluss, 1 TaBV 77/05 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Abberufung "en bloc" und Neuwahlen zur Freistellung von Betriebsratsmitgliedern sowie von Ausschüssen nach Änderung der Mehrheitsverhältnisse durch Listenwechsel |
| Leitsatz: | Ist die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern bzw. die Bestellung von Ausschussmitgliedern nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgt, hat der Betriebsrat über erneute Freistellung bzw. Besetzung der Ausschüsse Neuwahlen durchzuführen, wenn sich das Verhältnis der Listen durch den Listenwechsel von Betriebsratsmitgliedern ändert. Einer vorherigen Abberufung mit qualifizierter Mehrheit bedarf es in diesem Fall nicht. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 5 TaBV 16/05 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB, HGB |
| Schlagworte: | einstweilige Verfügung auf Unterlassung von nachvertraglichem Wettbewerb, Transparentgebot |
| Leitsatz: | 1. Ein Verstoß gegen das Transparenzgebot des § 307 BGB liegt nicht vor, wenn der Gegenstand eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses objektiv feststellbar ist. 2. Ein Wettbewerbsverbot, das dem Schutz der geschäftlichen Interessen des Arbeitgebers dient und auf das Gebiet der alten Bundesländer beschränkt ist, erschwert das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht unbillig. 3. Aus einem Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot folgt die erforderliche Wiederholungsgefahr. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 7 Sa 1871/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, MTV Deutsche Telekom |
| Schlagworte: | Tarifliches Schriftformerfordernis für Änderungsvertrag |
| Leitsatz: | Wird ein Arbeitnehmer, der befristet in einem Beschäftigungsbetrieb des Arbeitgebers tätig ist, nach Bewerbung auf einen Dauerarbeitsplatz versetzt, kommt nicht konkludent ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit zustande. Es bedarf eines Änderungsvertrages, für den nach § 5 MTV Deutsche Telekom konstitutiv Schriftform erforderlich ist. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 13 Sa 1079/05 | |
"Landesarbeitsgericht Niedersachsen - Entscheidungen 12 / 2005 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
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