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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht NiedersachsenVerkündungsdatum11 / 2005 

Landesarbeitsgericht Niedersachsen

Entscheidungen 11 / 2005



Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 10 Sa 319/05 B vom 25.11.2005

Rechtsgebiete:VersTVG, BGB, BBesG, SGB V, BAT, BeamtVG, BetrAVG, ATVK
Schlagworte:Zusatzversorgung öffentlicher Dienst, Nettogesamtversorgung, fiktives Nettoeinkommen, Überversorgung, Dynamisierung
Leitsatz:1. Die von den verschiedenen Versorgungsanstalten des öffentlichen Dienstes gewährte Zusatzversorgung ist zum 01.01.1985 wirksam auf eine Nettogesamtversorgung umgestellt worden.

2. Die Ermittlung des fiktiven Nettoentgelts unter Abzug eines fiktiven Kranken- und Rentenversicherungsbeitrages, des fiktiven Arbeitnehmeranteils zur Pflegeversicherung und des Betrages nach § 23 ABs. 2 c Satz 1 VersTVG ist ebensowenig zu beanstanden wie die Berechnung des fiktiven Nettoentgelts unter Zugrundelegen der Steuerklasse I/0 bei Ledigen.

3. Die Änderung des Anpassungsmaßstabes zum 01.07.2002 durch Einführung einer jährlichen Dynamisierung von 1% hält einer Inhaltskontrolle am Maßstab des § 307 Abs. 1 BGB stand und verletzt die Versorgungsrentner, deren Gesamtversorgung bisher nach den Maßstäben des Beamtenrechts angepasst worden ist, noch nicht in ihren Rechten aus Art. 14 Abs. 1 GG.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 10 Sa 319/05 B



LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 3 Sa 667/05 B vom 25.11.2005

Rechtsgebiete:BeamtVG
Schlagworte:Witwengeld, Versorgungsehe
Leitsatz:Eine Versorgungsehe i.S.v. § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG liegt nicht vor, wenn nachweislich für einen Ehegatten die Absicht, der Witwe eine Versorgung zu verschaffen, für die Heirat nicht maßgebend war.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 3 Sa 667/05 B

LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 12 Sa 1882/04 E vom 22.11.2005

Rechtsgebiete:ArbGG, BGB
Leitsatz:Der Eingruppierungserlass, der im öffentlichen Dienst die Eingruppierung der angestellten Lehrer regelt, verstößt nicht gegen das Recht der Europäischen Gemeinschaft.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 12 Sa 1882/04 E

LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 10 Sa 548/05 B vom 11.11.2005

Rechtsgebiete:BetrAVG
Schlagworte:Betriebsrentenanpassung, Verschmelzung, Sanierung, Ermittlung des Anpassungsbedarf
Leitsatz:1. Für die Frage, ob die verlangte Anpassung einer Betriebsrente nach § 16 BetrAVG das Unternehmen übermäßig belastet, ist auch nach einer Verschmelzung allein auf die Ertragskraft des neu entstandenen Unternehmens abzustellen.

2. Wird durch die Verschmelzung ein bisher notleidendes Unternehmen saniert, so ist bei der Prüfung der Ertragksraft des neu entstandenen, nunmehr wirtschaftlich gesunden Unternehmens zu berücksichtigen, dass die Eigner des kapitalgewährenden Unternehmens erwarten dürfen, dass der von ihnen finanzierte Kapitalzufluss nicht sogleich wenigstens teilweise zur Finanzierung des aufgelaufenen Anpassungsbedarfs der Betriebsrentner, sondern zur Steigerung der Ertragkraft des neu entstandenen Unternehmens verwendet wird, damit sich das von ihnen eingesetzte Kapital angemessen verzinst.

3. Für die Zeit vor der Sanierung ist den Betriebsrentnern deshalb keine Anpassung zu gewähren. Der Anpassungsbedarf wird erst ab dem Zeitpunkt der Sanierung ermittelt. Die Sanierung ist erfolgt, wenn das neue Unternehmen nach den Maßstäben der Rechtsprechung (vgl. dazu BAG, 18.02.2003, 3 AZR 172/02, AP Nr. 53 zu § 16 BetrAVG) ohne Beeinträchtigung seiner Wettbewerbsfähigkeit die Betriebsrenten anpassen kann. Die erste Anpassung erfolgt drei Jahre nach der erfolgreichen Sanierung. Im Ergebnis wird so der Rentenbeginn fiktiv auf den Zeitpunkt der Sanierung festgelegt.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 10 Sa 548/05 B


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