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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht NiedersachsenVerkündungsdatum08 / 2005 

Landesarbeitsgericht Niedersachsen

Entscheidungen 08 / 2005



Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 13 Sa 98/05 vom 30.08.2005

Rechtsgebiete:Monatsentgelt-TV, BetrVG, BGB
Schlagworte:Eingruppierung in Leistungsentgeltstufe
Leitsatz:Im Tarifvertrag kann eine Entgeltstufe als Leistungsstufe ausgestaltet und dem Arbeitgeber für die Eingruppierung ein weiter Beurteilungsspielraum eingeräumt werden. Ein Anspruch des übergangenen Arbeitnehmers auf Eingruppierung in die Leistungsstufe besteht nicht.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 13 Sa 98/05



LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 5 Sa 1594/03 vom 22.08.2005

Rechtsgebiete:TzBfG, TV Begleitmaßnahmen Umgestaltung Bundeswehr
Schlagworte:Befristung eines Arbeitsvertrages bis zur Unterbringung eines Arbeitnehmers mit besonderem Bestandschutz
Leitsatz:Entscheidung zur Befristung eines Arbeitsvertrages, um einen Arbeitnehmer mit besonderen Bestandschutz nach dem TV Begleitmaßnahme Bundeswehr nach Fristablauf auf dem Arbeitsplatz des Klägers unterbringen zu können. Feststellung zur nachträglichen Änderung der Unterbringungsplanung nach Beweisaufnahme
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 5 Sa 1594/03

LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 5 Sa 226/05 vom 22.08.2005

Rechtsgebiete:TzBfG, TV Begleitmaßnahmen Umgestaltung Bundeswehr
Schlagworte:Befristung eines Arbeitsvertrages bis zur Unterbringung eines Arbeitnehmers mit besonderem Bestandschutz
Leitsatz:Entscheidung zur Befristung eines Arbeitsvertrags, um einen Arbeitnehmer mit besondereM Bestandschutz nach dem TV Begleitmaßnahme Bundeswehr nach Fristablauf auf dem Arbeitsplatz des Klägers unterbringen zu können. Feststellung zur nachträglichen Änderung der Unterbringungsplanung nach Beweisaufnahme (im Anschluss an das Revisionsurteil des BAG vom 13.10.2004 - 7 AZR 218/04 - NZA 2005, 401).
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 5 Sa 226/05

LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 7 Sa 1256/04 vom 11.08.2005

Rechtsgebiete:KSchG, BetrVG
Schlagworte:betriebsbedingte Kündigung, Stilllegung eines Betriebsteils, Massenentlassungsanzeige, Weiterbeschäftigung innerhalb des Konzerns
Leitsatz:1. Die Stilllegung eines Betriebsteils durch den Arbeitgeber zählt gemäß § 1 Abs. 2 Satz § 1 KSchG zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen, die einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung abgeben können.

2. Das Kündigungsschutzgesetz ist nicht konzernbezogen. Eine unternehmensübergreifende Weiterbeschäftigungspflicht in einem Konzern besteht nicht, wenn die unternehmerische Entscheidung getroffen worden ist, den einen Betrieb stillzulegen, den Betrieb eines anderen Konzernunternehmens aber mit im Wesentlichen gleichemTätigkeitsfeld ohne erhebliche Aufstockung der Belegschaft weiterzuführen.

3. Dem Arbeitgeber, der in Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gekündigt und erst nachher die Massenentlassung gegenüber der Agentur für Arbeit angezeigt hat, ist für den Zeitraum bis zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 27.01.2005 Vertrauensschutz zu gewähren, so dass die Kündigungen nicht wegen Verstoßes gegen §§ 17 ff. KSchG unwirksam sind.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 7 Sa 1256/04


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