JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Niedersachsen > Verkündungsdatum > 06 / 2005
Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Mitbestimmung bei einer Eingruppierung, Gemienschaftsbetrieb |
| Leitsatz: | Voraussetzung für das Bestehen eines Mitbestimmungsrechtes des Betriebsrates nach § 99 BetrVG ist die Anwendbarkeit einer Vergütungsordnung auf das Arbeitsverhältnis des betroffenen Arbeitnehmers (BAG, Beschluss vom 23.09.2003 - 1 ABR 35/02 - AP 28 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung = EzA § 99 BetrVG 2001 Nr. 3). Das gilt auch bei einem von mehreren Arbeitgebern gebildeten Gemeinschaftsbetrieb. Hier kommt es ausschließlich darauf an, ob die Vergütungsordnung für den jeweils einstellenden Arbeitgeber gilt. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 3 TaBV 19/05 | |
| Rechtsgebiete: | KschG |
| Leitsatz: | 1.) Zur Auswirkung der Entscheidung des EuGH vom 27.01.2005 - Junk-Entscheidung - auf Massenentlassungen, die vor Verkündung dieser Entscheidung durchgeführt worden sind. Keine Möglichkeit der richtlinienkonformen Auslegung des bestehenden § 17 KSchG. 2.) Ausschluss von Abfindungsansprüchen aus einem Sozialplan für Arbeitnehmer, die einem Betriebsübergang widersprechen - weiter Ermessensspielraum der Betriebspartner -. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 2 Sa 1997/04 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG, BGB, StPO |
| Schlagworte: | Strafanzeige gegen den Vorstand des Arbeitsgebers wegen Veruntreuung |
| Leitsatz: | Zeigt ein Arbeitnehmer, der als Krankenwagenfahrer bei einem gemeinnützige Wohlfahrtszwecke verfolgenden Verein beschäftigt ist, deren vorsitzende und einen weiteren leitenden Mitarbeiter wegen Veruntreuung und weiterer Vermögensdelikte zum Nachteil des Vereins an, handelt er jedenfalls dann nicht pflichtwidrig, wenn sich die Vorwürfe im Strafverfahren als berechtigt erweisen. Dies gilt selbst dann, wenn a) der Arbeitnehmer von den Vorwürfen nur aus "zuverlässiger Quelle" vom Hörensagen erfahren hat (hier: durch die Kassenwartin des Vereins), b) er in seiner beruflichen Funktion weder Kenntnisse noch Einfluss auf Vermögensdispositionen hat und für finanzielle Unregelmäßigkeiten nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, c) er sich nicht vor der Anzeige um Aufklärung des Sachverhalts bemüht hat, weil er diese als nicht erfolgsversprechend angesehen hat. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 5 Sa 137/02 | |
| Rechtsgebiete: | Betr AVG, GG |
| Schlagworte: | Gesamtversorgungsobergrenze, Berechnung der fiktiven Rente aus der gesetzlichen Sozialversicherung |
| Leitsatz: | 1. § 2 abs. 5 BetrAVG friert alle Bemessungsgrundlagen für die Berechnung der Betriebsrente eines vor Eintritt des Versorgungsfalles ausgeschiedenen Arbeitnehmers auf den Zeitpunkt seines Ausscheidens ein. Daher ist für die Berechnung einer in der Versorgungsordnung vorgesehenen Versorgungsobergrenze das letzte ruhegeldfähige Einkommen des Arbeitnehmers maßgeblich. 2. Diese Berechnungsweise verletzt den Arbeitnehmer nicht in seiner durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleisteten Berufsfreiheit. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 10 Sa 185/05 B | |
"Landesarbeitsgericht Niedersachsen - Entscheidungen 06 / 2005 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
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