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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht NiedersachsenVerkündungsdatum05 / 2005 

Landesarbeitsgericht Niedersachsen

Entscheidungen 05 / 2005



Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 13 Sa 1943/04 vom 31.05.2005

Rechtsgebiete:BAT
Schlagworte:Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei unbefristeter Rente, wegen teilweiser Erwerbsminderung und befristeter Rente, wegen voller Erwerbsminderung
Leitsatz:Beantragt der Angestellte Rente wegen Erwerbsminderung und bewilligt der Rentenversicherungsträger unbefristet Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und befristeter Rente wegen voller Erwerbsminderung, endet das Arbeitsverhältnis nicht. Vielmehr ruht das Arbeitsverhältnis während der Dauer des Bezugs der befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 13 Sa 1943/04



LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 5 Sa 198/05 vom 23.05.2005

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Soziale Auswahl mit Namensliste
Leitsatz:Die soziale Auswahl ist nicht grob fehlerhaft nach § 1 Abs. 5 KSchG, wenn die Betriebsparteien eines Unternehmens der Bauindustrie in einem Interessenausgleich einen 62-Jährigen verheirateten Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von 34 Jahren als weniger sozial schutzwürdig ansehen und deshalb auf die "Namensliste" zu kündigender Arbeitnehmer setzen als einen verheirateten 52-jährigen Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von 21 Jahren bzw. als einen 55-jährigen verheirateten Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von 27 Jahren. Denn der 62-Jährige hat die Möglichkeit, die Zeit bis zum Renteneintritt mit dem Bezug von Arbeitslosengeld wirtschaftlich, wenn auch mit Abschlägen, zu überbrücken, was bei einer Gesamtabwägung zu würdigen ist. Bei einem 52-jährigen bzw. 55-jährigen Arbeitnehmer mit schlechten Aussichten auf dem Arbeitsmarkt zieht eine betriebsbedingte Kündigung bei einer anzustellenden Prognose weit größere wirtschaftliche Probleme nach sich.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 5 Sa 198/05

LAG-NIEDERSACHSEN – Beschluss, 8 TaBV 82/04 vom 23.05.2005

Rechtsgebiete:BetrVG, HeimG, SGB XI
Leitsatz:1. Nach ständiger Rechtsprechung des BAG (vom 5.10.2000 - 1 ABR 14/00 - AP Nr. 67 zu §118 BetrVG 1972; vom 29.06.1988 - 7 ABR 15/87 - AP Nr. 37 zu § 118 BetrVG 1972; Beschluss vom 24.05.1995 - 7 ABR 48/94 - AP Nr. 57 zu § 118 BetrVG 1972; vom 31.01.1995 - 1 ABR 35/94 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 56) dienst ein Unternehmen karitativen Bestimmungen, wenn es sich den sozialen Dienst am körperlich oder seelisch leidenden Menschen zum Ziel gesetzt hat, wenn es auf Heilung oder Milderung äußerer und innerer Nöte des Einzelnen gerichtet ist, sofern diese Betätigung ohne die Absicht der Gewinnerzielung erfolgt und das Unternehmen selbst nicht von Gesetzes wegen unmittelbar zu derartiger Hilfeleistung verpflichtet ist.

2. Ob ein Mischunternehmen überwiegend tendenzgeschützten Bestimmungen dienst richtet sich danach, in welcher Größenordung das Unternehmen seine personellen und sonstigen Mittel zur Verwirklichung seiner tendenzgeschützten und anderen Ziele einsetzt. Bei personalintensiven Unternehmen liegt daher das Hauptaugenmerk auf dem Umfang der für die geschützten Ziele eingesetzten Arbeitszeit aller Arbeitnehmer.

3. Es steht dem Tendenzcharakter nicht entgegen, dass der Beteiligte zu 1) für die überwiegende Mehrzahl ihrer Bewohner Dienstleistungen anbietet, die er sich vergüten lässt und die gleichen Leistungen anderweitig am Markt abgefragt werden können. Dieser Umstand wäre nur dann beachtlich, wenn das Anbieten dieser Leistung sich einerseits nicht in der Hilfe am bedürftigen Menschen erschöpft und andererseits überwiegend erbracht würde. Für die Annahme karitativer Zielrichtung genügt es, wenn der Betrieb mit seiner Hilfeleistung keine eigennützigen Zwecke im Sinne einer Gewinnerzielung verfolgt, mag er auch bis zur Höhe der Kostendeckung Einnahmen aus der Betätigung, erzielen (vgl. BAG vom 29.06.1988 - 7 ABR 15/87 -, a.a.O.; vom 22.11.1995 - 7 ABR 12/95 - AP Nr. 58 zu § 118 BetrVG 1972).
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Beschluss, 8 TaBV 82/04

LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 13 Sa 842/04 vom 10.05.2005

Rechtsgebiete:VO (EWG) 3821/85
Schlagworte:Überstunden, Anspruch auf Kopien der Fahrtenschreiberdiagramme
Leitsatz:Der LKW-Fahrer hat nach Art. 14 Abs. 2 Verordnung (EWG) 3821/85 einen Anspruch auf Kopien der Fahrtenschreiberdiagramme. Er kann diesen Anspruch auch geltend machen zur Vorbereitung einer Klage auf Überstundenvergütung.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 13 Sa 842/04


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