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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht NiedersachsenVerkündungsdatum01 / 2005 

Landesarbeitsgericht Niedersachsen

Entscheidungen 01 / 2005



Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 7 Sa 669/04 vom 27.01.2005

Rechtsgebiete:TVG, BGB
Schlagworte:Gleichstellungsabrede
Leitsatz:Die von dem Bundesarbeitsgericht entwickelten Grundsätze zur Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel als Gleichstellungsabrede gelten nicht, wenn der Arbeitgeber bezüglich der in Bezug genommenen Tarifverträge nicht tarifgebunden ist, sondern einen Anerkennungstarifvertrag (Firmentarifvertrag) abgeschlossen hat. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die vertragliche Bezugnahmeklausel nicht vollständig die Tarifverträge umfasst, die der Anerkennungstarifvertrag betrifft.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 7 Sa 669/04



LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 6 Sa 1306/04 B vom 26.01.2005

Rechtsgebiete:ArbGG, ZPO, HGB, BGB
Schlagworte:Vertragliches Wettbewerbsverbot
Leitsatz:Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag bedarf die Aufhebung eines vertraglichen Wettbewerbsverbots einer besonderen Vereinbarung. Auf die Karenzentschädigung braucht sich der Arbeitnehmer eine gezahlte Betriebsrente nicht anrechnen zu lassen.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 6 Sa 1306/04 B

LAG-NIEDERSACHSEN – Beschluss, 1 TaBV 65/04 vom 25.01.2005

Rechtsgebiete:BetrVG, BGB
Leitsatz:1. Verabredet der Einigungsstellenvorsitzende mit der Arbeitgeberin ein Pauschalhonorar, so nehmen die vergütungspflichtigen Einigungsstellenbeisitzer in der Regel auf 7/10 Basis daran teil.

2. Dies gilt auch, wenn nach erfolgreicher Anfechtung eines in der Einigungsstelle beschlossenen Sozialplans ein Wechsel im Vorsitz der Einigungsstelle stattfindet und die Einigungsstelle ihre Arbeit fortzusetzen hat.

3. Eine Erhöhung des bereits bezogenen Pauschalhonorars der Beisitzer kommt nur dann in Betracht, wenn wegen des erheblichen weiteren Zeitaufwands die Vergütung insgesamt unangemessen wäre.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Beschluss, 1 TaBV 65/04

LAG-NIEDERSACHSEN – Beschluss, 1 TaBV 69/04 vom 25.01.2005

Rechtsgebiete:BetrVG, BGB
Leitsatz:1. Verabredet der Einigungsstellenvorsitzende mit der Arbeitgeberin ein Pauschalhonorar, so nehmen die vergütungspflichtigen Einigungsstellenbeisitzer in der Regel auf 7/10 Basis daran teil.

2. Dies gilt auch, wenn nach erfolgreicher Anfechtung eines in der Einigungsstelle beschlossenen Sozialplans ein Wechsel im Vorsitz der Einigungsstelle stattfindet und die Einigungsstelle ihre Arbeit fortzusetzen hat.

3. Eine Erhöhung des bereits bezogenen Pauschalhonorars der Beisitzer kommt nur dann in Betracht, wenn wegen des erheblichen weiteren Zeitaufwands die Vergütung insgesamt unangemessen wäre.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Beschluss, 1 TaBV 69/04


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