JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Niedersachsen > Verkündungsdatum > 11 / 2004
Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB, SGB III |
| Schlagworte: | Zur Sittenwidrigkeit der Vereinbarung eines nicht bestehenden betriebsbedingten Kündigungsgrundes |
| Leitsatz: | Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien in einem Aufhebungsvertrag, der auf Beanstandungen der Arbeitsleistung durch den Arbeitgeber beruht, den Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung, so hat das nicht die Sittenwidrigkeit und Nichtigkeit des Aufhebungsvertrages zur Folge. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 13 Sa 385/04 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, VO, BGB |
| Leitsatz: | Nach der Versorgungsordnung der Fa. ICI Wilhelmshaven GmbH & Co.KG, Gültig ab 1.01.1989 gehören Nachtarbeits- Feiertags- und Sonntags- Zuschläge zu dem versorgungsfähigen Einkommen. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 6 Sa 1255/04B | |
| Rechtsgebiete: | GG, NBG, AOKN |
| Schlagworte: | Konkurrentenklage eines Dienstordnungsangestellten bei der AOK Niedersachsen |
| Leitsatz: | 1. Art. 33 Abs. 2 GG verpflichtet den öffentlichen Arbeitgeber zwar grundsätzlich nicht dazu, ein Amt mehrfach zu vergeben, wenn nach der Stellenbesetzung festgestellt wird, das ein Bewerber benachteiligt worden ist,. Das verfassungsrechtliche Gebot effektiven Rechtsschutzes erfordert kein Freimachen der Stelle. Der abgelehnte Bewerber ist in der Regel auf die Geltendmachung von Sekundäransprüchen verwiesen. 2. Der Justizgewährleistungsanspruch aus Art. 19 Abs. 4, 20 Abs. 3 GG i. V. m. den Grundsätzen nach Art. 33 abs. 2 GG setzt allerdings voraus, dass der öffentliche Arbeitgeber dem Bewerber rechtzeitig mitteilt, dass seine Bewerbung nicht erfolgreich sein wird. Es verstößt gegen die Grundsätze der Chancengleichheit und der Bestenauslese, wenn der bisherige Stelleninhaber am Freitag erfährt, dass seine Tätigkeit am darauffolgenden Montag in einer anderen Stelle aufgeht, über deren Besetzung schon entschieden sei, obwohl der Kläger dafür ebenso in Betracht zu ziehen gewesen wäre. Unter diesen Umständen hat der Kläger tatsächlich eine Möglichkeit, sich im Wege einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Stellenbesetzung zu wehren, so dass ausnahmsweise eine (Neu) Ausschreibung und ggf. auch das Freimachen der Stelle verlangt werden kann. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 5 Sa 576/04 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, ArbZG, MTV Einzelhandel Niedersachsen |
| Schlagworte: | Anspruch des Betriebsrats auf exakte Erfassung und Mitteilung der tatsächlichen Arbeitzeit einzelner Beschäftigter |
| Leitsatz: | Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Betriebsrat Auskunft über die exakten Arbeitszeiten zu geben, soweit dessen Überwachungsaufgabe nach § 80 BetrVG dies erfordert. Er darf deshalb auf die exakte Feststellung der "Ist-Zeiten" nicht verzichten. Benutzt er zur Zeiterfassung kein elektronisches System, sondern "vertraut" er auf die Selbstaufschreibung der Arbeitnehmer, muss er durch wirksame Kontrollen gewährleisten, das die Arbeitszeiten zutreffend aufgeschrieben werden ( im Anschluss an BAG 6.05.2003 - 1 ABR 13/02 - ). |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 5 TaBV 36/04 | |