JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Niedersachsen > Verkündungsdatum > 10 / 2002
Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | DÜG, ArbGG, TV AL II, ZPO |
| Schlagworte: | Eingruppierung Garrison GGS Manager |
| Leitsatz: | Ein Angestellter der Stationierungsstreitkräfte, dem 89 Arbeitnehmer des Wachdienstes (bewaffnete Wachleute, Hundeführer) unterstellt sind und dessen Tätigkeit in der Personalführung und fachlichen Überwachung des Personals besteht, erfüllt nicht die Anforderungen der Gehaltsgruppe ZB 8 TV AL II. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 13 Sa 680/02 E | |
| Rechtsgebiete: | BMT-G |
| Schlagworte: | Zusatzurlaub für Müllwerker |
| Leitsatz: | 1. Zusatzurlaub gemäß § 42 BMT-G wegen der Verrichtung gesundheitsgefährdender Tätigkeiten ist nur zu gewähren, wenn der Arbeiter zu mehr als 50 % seiner individuellen regelmäßigen Arbeitszeit Tätigkeiten tatsächlich verrichtet, die nachweisbar im konkreten Fall ein deutlich gesteigertes Gesundheitsrisiko mit sich bringen. 2. Es gibt keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse, dass Müllwerker einer Belastung mit Staub und/oder luftgetragenen Mikroorganismen ausgesetzt sind, die zu einem signifikant erhöhten Gesundheitsrisiko führt. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 10 Sa 435/02 | |
| Rechtsgebiete: | BetrAVG, ZPO |
| Leitsatz: | Regelt eine Versorgungszusage, dass die betriebliche Rente sowie die gesetzliche Rente einen bestimmten Betrag (den letzten monatlichen Nettoverdienst) nicht übersteigen dürfen, ist für die Berechnung der gesetzlichen Rente grundsätzlich nicht auf eine infolge eines Versorgungsausgleichs ausgezahlte geminderte Rente abzustellen, sondern auf die Rente, die der Arbeitnehmer ohne den Versorgungsausgleich hypothetisch bezogen hätte. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 3 Sa 342/02 B | |
| Rechtsgebiete: | BeschFG, ArbGG, BGB, TzBfG, ZPO |
| Leitsatz: | 1. Wird der letzte Verlängerungsvertrag im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 2 BeschFG mit Klage angegriffen, ist auch die Wirksamkeit des Ausgangsvertrages und der vorausgegangenen Verlängerungsverträge zu prüfen. 2. Ist ein vorausgegangener Verlängerungsvertrag wegen Nichteinhaltung der Schriftform unwirksam befristet, liegt ein Verstoß gegen das Anschlussverbot des § 1 Abs. 3 BeschFG vor. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 13 Sa 742/02 | |