JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Niedersachsen > Verkündungsdatum > 09 / 2002
Insgesamt sind 3 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Leitsatz: | 1. Eine Tätlichkeit gegenüber dem Arbeitgeber rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung auch eines langjährig beschäftigten Arbeitnehmers, weil der Arbeitnehmer dadurch zeigt, dass er den Arbeitgeber missachtet und dadurch dessen Autorität untergräbt. 2. Das Verfahren zur Anhörung des Betriebsrats ist abgeschlossen, wenn dieser - ordnungsgemäß vertreten - mündlich die Zustimmung zur Kündigung erklärt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Vertreter des Betriebsrats bei Abgabe der mündlichen Zustimmungserklärung eine schriftliche Stellunnahme des Betriebsrats ankündigt, sofern diese die bereits mündlich erteilte Zustimmung nur noch einem schriftlich fixieren soll. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 10 Sa 626/02 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, InsO, ZPO, ArbGG, BRTV-Bau, SGB IV |
| Leitsatz: | Wird für ein Wertguthaben aus einem Arbeitszeitflexibilisierungsmodell ein Treuhandkonto eröffnet, das als Unterkonto zum Geschäftskonto des Arbeitgebers geführt wird und über das jeweils ein Betriebsrats-Mitglied und ein Mitglied der Geschäftsleitung des Arbeitgebers nur gemeinsam verfügen können, so stehen den Arbeitnehmern in der Insolvenz des Arbeitgebers keine Aus- oder Absonderungsrechte zu. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 17 Sa 609/02 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Leitsatz: | 1. Das Feststellungsinteresse für eine Statusklage entfällt nicht bei einem Betriebsinhaberwechsel gemäß § 613 a BGB nach Rechtshängigkeit. 2. Zur Arbeitnehmereigenschaft von Dozenten an einer staatlich anerkannten privaten Schule für Physiotherapie und Massage, die vergleichbar einer Lehrkraft an allgemein bildenden Schulen in die Unterrichtsorganisation eingebunden sind. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 13 Sa 605/02 | |