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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht NiedersachsenVerkündungsdatum06 / 2002 

Landesarbeitsgericht Niedersachsen

Entscheidungen 06 / 2002



Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 2 Sa 1539/01 vom 26.06.2002

Rechtsgebiete:TzBfG
Leitsatz:Das Anschlussverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG steht einer Verlängerung eines unter der Geltung des § 1 BeschFG wirksam sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisses nicht entgegen.

§ 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG bezieht sich auf die Begründung eines befristeten Arbeitsverhältnisses, nicht auf seine Verlängerung bis zur zulässigen Gesamtdauer von 2 Jahren.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 2 Sa 1539/01



LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 13 Sa 56/02 vom 18.06.2002

Rechtsgebiete:SiTV-Bahntrans
Leitsatz:Bei Wiedereinstellung in ein Unternehmen des DB-Konzerns leben nach § 4 SiTV-Bahntrans nicht alle tariflichen Rechte wieder auf, die beim Wechsel zur Bahntrans bestanden haben. Gesichert sind nur die tariflichen Rechte, die bei lückenlosem Bestand des Arbeitsverhältnisses zu einem Unternehmen des DB-Konzerns im Zeitpunkt der Wiedereinstellung noch bestanden hätten.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 13 Sa 56/02

LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 13 Sa 53/02 vom 11.06.2002

Rechtsgebiete:BGB, AGB-G
Leitsatz:1.

Vom Anwendudngsbereich der §§ 618, 619 BGB wird auch Schutzkleidung erfasst, die auf Grund lebensmittelrechtlicher Vorschriften im Betrieb getragen werden muss. Die Kosten der Schutzkleidung hat der Arbeitgeber zu tragen, eine vertragliche Vereinbarung der Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers ist unwirksam.

2.

Zur Inhaltskontrolle nach § 242 BGB in Verbindung mit § 9 AGB-G.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 13 Sa 53/02

LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 16 Sa 1542/01 vom 07.06.2002

Rechtsgebiete:BetrVG
Leitsatz:Stellt ein Sozialplan für die Bemessung der Abfindung wegen des Verlustes des Arbeitsplatzes fast ausschließlich auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit ab, so zählen hierzu auch Zeiten des Erziehungsurlaubs. Der Ausschluss derartiger Zeiten stellt einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des § 75 BetrVG dar.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 16 Sa 1542/01


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