JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Niedersachsen > Verkündungsdatum > 04 / 2002
Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BAT, GG |
| Leitsatz: | Der Angestellte im öffentlichen Dienst hat für Kinder seiner Lebensgefährtin, die im gemeinsamen Haushalt leben, keinen Anspruch auf den kinderzogenen Teil des Ortszuschlages. Die daraus folgende Ungleichbehandlung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft im Verhältnis zur ehelichen Lebensgemeinschaft verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 13 Sa 1702/01 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Einzelfallentscheidung zum der Parteien zurechenbaren Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist nach § 519 Abs. 2 S. 2 ZPO a.F.: 1) Im Büro des Prozessbevollmächtigten bestand keine Weisung bei oder alsbald nach Einreichung der Berufungsschrift das mutmaßliche Ende der Berufungsbegründungsfrist im Fristenkalender zu notieren und den Vermerk nach Eingang der gerichtlichen Eingangsbestätigung zu kontrollieren, sondern nur die Weisung, bei Eingang der rechtsmittelfähigen Entscheidung die Berufungsfrist und zugleich eine vorläufige Frist von einem weiteren Monat zur Berufungsbegründung einzutragen. 2) Die Angestellten waren über das Übergangsrecht des § 26 Ziffer 5 EGZPO nicht ausreichend belehrt worden. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Beschluss, 10 Sa 109/02 | |
| Rechtsgebiete: | InsO |
| Leitsatz: | Die Einschränkung des Prüfungsmaßstabes in § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO auf eine grobe Fehlerhaftigkeit bezieht sich nicht nur auf den Abwägungsvorgang im Hinblick auf die Kriterien der Sozialauswahl, nämlich Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter und Unterhaltspflichten, sondern auf den gesamten Sozialauswahlprozess. Hierzu gehört auch die Bestimmung des auswahlrelevanten Personenkreises. Es ist nicht als grob fehlerhaft anzusehen, wenn Betriebsrat und Insolvenzverwalter bei einem Interessenausgleich, in dem die zu kündigenden Arbeitnehmer namentlich bezeichnend sind, die Sozialauswahl bei einem Einzelhandelsunternehmen für Arbeitnehmer ohne einschlägige kaufmännische Ausbildung aufgrund einer generalisierenden Betrachtungsweise auf die Beschäftigten in der jeweiligen Abteilung beschränken, während bei Arbeitnehmern mit einschlägiger kaufmännischer Ausbildung alle Arbeitnehmer des Betriebes mit einer vergleichbaren Tätigkeit einbezogen werden. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 3 Sa 1638/01 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BAT |
| Leitsatz: | Die Leiterin eines Kindergartens hat nur dann Anspruch auf die Vergütungsgruppe Vb Fallgruppe 7 BAT kommunal, wenn die Durchschnittsbelegung vom 01.10, bis 31.12. des Jahres mindestens 40 Kinder beträgt. Auf die im Kindergarten vorhandene Kapazität kommt es nicht an. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 11 Sa 1856/01 | |