JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Niedersachsen > Verkündungsdatum > 02 / 2002
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| Rechtsgebiete: | BAT |
| Leitsatz: | Im Fall einer Änderung der Dauer der Arbeitszeit sind für die Berechnung dies Urlaubsaufschlags gem. § 47II Unterabsatz 4 BAT die zwischen der Arbeitszeitänderung und dem Beginn des Urlaubs liegenden vollen Kalendermonate maßgeblich. Dies führt über die Regelung des § 361 Unterabsatz 2 BAT, nach der sich die unständigen Bezügebestandteile nach der Arbeitsleistung des Vorvormonats bemessen dazu, dass insoweit die tatsächlichen Verhältnisse aus der Zeit vor der Arbeitszeitänderung Bedeutung erhalten. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 14 Sa 554/01 | |