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JuraForum.deUrteileLAG-NIEDERSACHSENUrteil vom 31.10.2008, Aktenzeichen: 10 Sa 346/08 

LAG-NIEDERSACHSEN – Aktenzeichen: 10 Sa 346/08

Urteil vom 31.10.2008


Leitsatz:1. Die Regelungen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage finden im Rahmen der Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen grundsätzlich keine Anwendung.

2. Eine Rückzahlungsvereinbarung über Ausbildungskosten benachteiligt den Arbeitnehmer nicht unangemessen, wenn sie die Rückzahlungsverpflichtung auch dann aus-löst, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen kündigt.
Rechtsgebiete:SGB IV, BGB
Vorschriften:SGB IV § 28 g, BGB §§ 305 ff.,
Stichworte:Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen, Wirksamkeit einer Rückzahlungsvereinbarung für Ausbildungskosten,
Verfahrensgang:ArbG Hannover, 2 Ca 375/07 vom 06.02.2008

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