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JuraForum.deUrteileLAG-NIEDERSACHSENUrteil vom 31.05.2005, Aktenzeichen: 13 Sa 1943/04 

LAG-NIEDERSACHSEN – Aktenzeichen: 13 Sa 1943/04

Urteil vom 31.05.2005


Leitsatz:Beantragt der Angestellte Rente wegen Erwerbsminderung und bewilligt der Rentenversicherungsträger unbefristet Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und befristeter Rente wegen voller Erwerbsminderung, endet das Arbeitsverhältnis nicht. Vielmehr ruht das Arbeitsverhältnis während der Dauer des Bezugs der befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Rechtsgebiete:BAT
Vorschriften:BAT § 59,
Stichworte:Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei unbefristeter Rente, wegen teilweiser Erwerbsminderung und befristeter Rente, wegen voller Erwerbsminderung,
Verfahrensgang:ArbG Hannover 11 Ca 416/04 Ö vom 07.09.2005

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