JuraForum.de > Urteile > LAG-NIEDERSACHSEN > Urteil vom 30.07.2001, Aktenzeichen: 11 Sa 234/01
| Leitsatz: | Für die Wirksamkeit einer Kündigung ist ausschließlich auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Zuganges der Kündigung abzustellen. Die evtl. falsche Prognose des Arbeitgebers ist durch den Arbeitnehmer durch den für ihn bestehenden Wiedereinstellungsanspruch zu korrigieren (BAG, Urt. Von 27.02.1997 - 2 AZR 160/96 in AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Wiedereinstellung). Dies gilt zumindest, wenn sämmtliche Wachaufträge der Region gekündigt worden sind. Bei der Sozialauswahl ist entscheidend auf das Diraktionsrecht des Arbeitgebers abzustellen. |
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Vorschriften: | KSchG § 1 Abs. 1, KSchG § 1 Abs. 2, KSchG § 23 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | ArbG Wilhelmshaven 2 Ca 666/00 vom 12.12.2000 |
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