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JuraForum.deUrteileLAG-NIEDERSACHSENUrteil vom 30.01.2007, Aktenzeichen: 1 TaBV 106/06 



LAG-NIEDERSACHSEN – Aktenzeichen: 1 TaBV 106/06

Urteil vom 30.01.2007


Leitsatz:1.) Eine Vermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit kann nicht gegen den Willen eines der Betriebspartner stattfinden, wenn es um einen Interessenausgleichsversuch geht.

2.) Eine Aussetzung des Einigungsstelleneinsetzungsverfahrens bis zur Erledigung eines mit der beabsichtigten Betriebsänderung im Zusammenhang stehenden Strafverfahrens widerspricht regelmäßig dem Sinn und Zweck des Einigungsstellenverfahrens, die schnelle Wiederaufnahme der vertrauensvollen Zusammenarbeit der Betriebspartner zu gewährleisten.
Rechtsgebiete:ArbGG, ZPO, BetrVG, RL 98/59/EG
Vorschriften:ArbGG § 98, ZPO § 148, ZPO § 149, BetrVG § 112 Abs. 2, RL 98/59/EG Art. 2,
Stichworte:Verfahrensaussetzung, Bestellungsverfahren zur Einsetzung einer Einigungsstelle, Vermittlungsversuch der BA,
Verfahrensgang:ArbG Hannover 8 BV 21/06 vom 18.10.2007

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