JuraForum.de > Urteile > LAG-NIEDERSACHSEN > Urteil vom 29.03.2005, Aktenzeichen: 1 Sa 1429/04
| Leitsatz: | 1. Die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit des bereits mehrere Monate an einem Wirbel- säulenleiden erkranken, nicht schwerbehinderten Arbeitnehmers ist ungewiss, wenn dieser auf Anfrage des Arbeitgebers zum einen mitteilt bei nicht leidensgerechter Umgestaltung seines Arbeitsplatzes werde er wieder arbeitsunfähig erkrankten und zum anderen ausführt, er wolle den bisher ausgeübten Beruf als Dreher (Zerspannungstechniker) zukünftig nicht ausüben, da er dazu körperlich nicht mehr in der Lage sei. 2. Vor Inkrafttreten des § 84 Abs. 2 SGB IX zum 1. Mai 2004 gab es für nicht schwerbehinderte Arbeitnehmer nach krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf leidensgerechte Umgestaltung des Arbeitsplatzes (vgl. § 81 Abs. 4 Nr. 4, 5 SGB IX) oder Präventionsmaßnahmen i. S. v. § 84 Abs. 2 SGB IX, die einer personenbedingten Kündigung vorauszugehen hatten. |
| Rechtsgebiete: | KSchG, SGB IX, ZPO |
| Vorschriften: | KSchG § 1, SGB IX § 81 Abs. 4, SGB IX § 84 Abs. 2, SGB IX § 93, ZPO § 138 Abs. 3, |
| Stichworte: | Negative Zukunftsprognose, Krankheitsbedingte Kündigung, |
| Verfahrensgang: | ArbG Hildesheim 1 Ca 6/04 vom 20.07.2004 |
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