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JuraForum.deUrteileLAG-NIEDERSACHSENUrteil vom 28.02.2003, Aktenzeichen: 10 Sa 1168/01 

LAG-NIEDERSACHSEN – Aktenzeichen: 10 Sa 1168/01

Urteil vom 28.02.2003


Leitsatz:Die Protokollnotiz Nr. 4 zu § 6 TVRatAng verstößt gegen Art. 3 I GG, soweit Angestellte, die auf Veranlassung des Arbeitgebers an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen, bei der die für die Ausübung der übertragenen Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse erworben oder vertieft werden, und deshalb die in § 6 Abs. 2 lit. b TVRatAng aufgeführten Zulagen länger als zwei Monate nicht erhalten, vom Bestandsschutz ausgenommen sind.
Rechtsgebiete:TVRatAng
Vorschriften:TVRatAng § 6,
Stichworte:Vergütungssicherung nach dem TVRatAng,
Verfahrensgang:ArbG Lingen 2 Ca 102/01 vom 27.06.2001

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