JuraForum.de > Urteile > LAG-NIEDERSACHSEN > Urteil vom 27.03.2008, Aktenzeichen: 4 Sa 1077/07
| Leitsatz: | Ein Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 Satz 2 AGG besteht nur dann, wenn ein behinderter Beschäftigter wegen seiner Behinderung benachteiligt worden ist. Wird die - wie auch immer begründete - Vermutung, dass eine Benachteiligung wegen einer Behinderung erfolgt ist, widerlegt, liegt nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut keine Grundlage für die Feststellung einer Benachteiligung und damit auch kein Rechtsgrund für eine Entschädigung vor (vlg. auch BVerwG Beschl. v. 22.02.2008 - 5 B 209/07). |
| Rechtsgebiete: | AGG |
| Vorschriften: | AGG § 15, |
| Stichworte: | Entschädigung, |
| Verfahrensgang: | ArbG Nienburg, 1 Ca 129/07 vom 14.06.2007 |
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