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JuraForum.deUrteileLAG-NIEDERSACHSENUrteil vom 27.03.2008, Aktenzeichen: 4 Sa 1077/07 

LAG-NIEDERSACHSEN – Aktenzeichen: 4 Sa 1077/07

Urteil vom 27.03.2008


Leitsatz:Ein Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 Satz 2 AGG besteht nur dann, wenn ein behinderter Beschäftigter wegen seiner Behinderung benachteiligt worden ist. Wird die - wie auch immer begründete - Vermutung, dass eine Benachteiligung wegen einer Behinderung erfolgt ist, widerlegt, liegt nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut keine Grundlage für die Feststellung einer Benachteiligung und damit auch kein Rechtsgrund für eine Entschädigung vor (vlg. auch BVerwG Beschl. v. 22.02.2008 - 5 B 209/07).
Rechtsgebiete:AGG
Vorschriften:AGG § 15,
Stichworte:Entschädigung,
Verfahrensgang:ArbG Nienburg, 1 Ca 129/07 vom 14.06.2007

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