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JuraForum.deUrteileLAG-NIEDERSACHSENUrteil vom 27.01.2005, Aktenzeichen: 7 Sa 669/04 

LAG-NIEDERSACHSEN – Aktenzeichen: 7 Sa 669/04

Urteil vom 27.01.2005


Leitsatz:Die von dem Bundesarbeitsgericht entwickelten Grundsätze zur Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel als Gleichstellungsabrede gelten nicht, wenn der Arbeitgeber bezüglich der in Bezug genommenen Tarifverträge nicht tarifgebunden ist, sondern einen Anerkennungstarifvertrag (Firmentarifvertrag) abgeschlossen hat. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die vertragliche Bezugnahmeklausel nicht vollständig die Tarifverträge umfasst, die der Anerkennungstarifvertrag betrifft.
Rechtsgebiete:TVG, BGB
Vorschriften:TVG § 1, BGB § 305c,
Stichworte:Gleichstellungsabrede,
Verfahrensgang:ArbG Verden 2 Ca 739/03 vom 19.02.2004

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