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JuraForum.deUrteileLAG-NIEDERSACHSENUrteil vom 25.10.2002, Aktenzeichen: 3 Sa 342/02 B 

LAG-NIEDERSACHSEN – Aktenzeichen: 3 Sa 342/02 B

Urteil vom 25.10.2002


Leitsatz:Regelt eine Versorgungszusage, dass die betriebliche Rente sowie die gesetzliche Rente einen bestimmten Betrag (den letzten monatlichen Nettoverdienst) nicht übersteigen dürfen, ist für die Berechnung der gesetzlichen Rente grundsätzlich nicht auf eine infolge eines Versorgungsausgleichs ausgezahlte geminderte Rente abzustellen, sondern auf die Rente, die der Arbeitnehmer ohne den Versorgungsausgleich hypothetisch bezogen hätte.
Rechtsgebiete:BetrAVG, ZPO
Vorschriften:BetrAVG § 1, ZPO § 97 Abs. 1,
Verfahrensgang:ArbG Wilhelmshaven 1 Ca 636/00 vom 23.01.2002

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