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JuraForum.deUrteileLAG-NIEDERSACHSENUrteil vom 25.10.2002, Aktenzeichen: 10 Sa 435/02 



LAG-NIEDERSACHSEN – Aktenzeichen: 10 Sa 435/02

Urteil vom 25.10.2002


Leitsatz:1.

Zusatzurlaub gemäß § 42 BMT-G wegen der Verrichtung gesundheitsgefährdender Tätigkeiten ist nur zu gewähren, wenn der Arbeiter zu mehr als 50 % seiner individuellen regelmäßigen Arbeitszeit Tätigkeiten tatsächlich verrichtet, die nachweisbar im konkreten Fall ein deutlich gesteigertes Gesundheitsrisiko mit sich bringen.

2.

Es gibt keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse, dass Müllwerker einer Belastung mit Staub und/oder luftgetragenen Mikroorganismen ausgesetzt sind, die zu einem signifikant erhöhten Gesundheitsrisiko führt.
Rechtsgebiete:BMT-G
Vorschriften:BMT-G § 42,
Stichworte:Zusatzurlaub für Müllwerker,
Verfahrensgang:ArbG Osnabrück 1 Ca 456/00 vom 20.11.2001

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