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JuraForum.deUrteileLAG-NIEDERSACHSENUrteil vom 23.09.2005, Aktenzeichen: 10 Sa 28/05 B 



LAG-NIEDERSACHSEN – Aktenzeichen: 10 Sa 28/05 B

Urteil vom 23.09.2005


Leitsatz:Die seit 1994 erfolgte Kürzung der den niedersächsischen Beamten, Richtern und Versorgungsempfängern gewährten Sonderzuwendung und ihre Streichung für die Besoldungsgruppen oberhalb A 8 seit dem 01.01.2005 ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Arbeitgeber, die Arbeitnehmern eine Versorgung nach den für Beamte jeweils geltenden Grundsätzen zugesagt haben, können diese Kürzung daher umsetzen.
Rechtsgebiete:GG
Vorschriften:GG Art. 33 Abs. 5,
Stichworte:Sonderzuwendung, Beamte, Kürzung,
Verfahrensgang:ArbG Hannover 7 Ca 333/04 B vom 26.10.2004

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