JuraForum.de > Urteile > LAG-NIEDERSACHSEN > Urteil vom 23.06.2008, Aktenzeichen: 6 Sa 1749/07 E
| Leitsatz: | 1. Soweit in §§ 4, 5, 6 TVÜ-Bund unterschiedliche Regelungen zur Überleitung von Angestellten und Arbeitern enthalten sind, verstößt das nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 GG, sondern ist durch die vorher bestehenden unterschiedlichen Vergütungsstrukturen in Gestalt des BAT und des MTArb sachlich gerechtfertigt. 2. Es verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 GG, dass die Tarifvertragsparteien im Rahmen des BAT / MTArb die beaufsichtigende Tätigkeit eines Angestellten vor Ablauf einer bestimmten Bewährungszeit geringer bewerten haben als die produktive Tätigkeit des unterstellten Arbeiters. |
| Rechtsgebiete: | TVÜ-Bund, GG |
| Vorschriften: | TVÜ-Bund § 4, TVÜ-Bund § 5, TVÜ-Bund § 6, GG Art. 3, |
| Stichworte: | Anspruch auf Überleitung in höhere Entgeltgruppe wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Verhältnis Angestellte, Arbeiter, |
| Verfahrensgang: | ArbG Stade, 1 Ca 247/07 E vom 18.10.2007 |
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