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JuraForum.deUrteileLAG-NIEDERSACHSENUrteil vom 23.06.2008, Aktenzeichen: 6 Sa 1749/07 E 

LAG-NIEDERSACHSEN – Aktenzeichen: 6 Sa 1749/07 E

Urteil vom 23.06.2008


Leitsatz:1. Soweit in §§ 4, 5, 6 TVÜ-Bund unterschiedliche Regelungen zur Überleitung von Angestellten und Arbeitern enthalten sind, verstößt das nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 GG, sondern ist durch die vorher bestehenden unterschiedlichen Vergütungsstrukturen in Gestalt des BAT und des MTArb sachlich gerechtfertigt.

2. Es verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 GG, dass die Tarifvertragsparteien im Rahmen des BAT / MTArb die beaufsichtigende Tätigkeit eines Angestellten vor Ablauf einer bestimmten Bewährungszeit geringer bewerten haben als die produktive Tätigkeit des unterstellten Arbeiters.
Rechtsgebiete:TVÜ-Bund, GG
Vorschriften:TVÜ-Bund § 4, TVÜ-Bund § 5, TVÜ-Bund § 6, GG Art. 3,
Stichworte:Anspruch auf Überleitung in höhere Entgeltgruppe wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Verhältnis Angestellte, Arbeiter,
Verfahrensgang:ArbG Stade, 1 Ca 247/07 E vom 18.10.2007

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