JuraForum.de > Urteile > LAG-NIEDERSACHSEN > Urteil vom 23.05.2007, Aktenzeichen: 16 Sa 1302/06
| Leitsatz: | Ein Sanierungsplan muss das Erfordernis der Senkung der Entgelte der Mitarbeiter konkret enthalten. Es wiederspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung, wenn nur eine Gruppe von Arbeitnehmern zu Maßnahmen der Senkung der Vergütung herangezogen wird. Allein die Tatsache, dass sich die Belegschaft in diesem Betriebsteil mehrheitlich mit den Maßnahmen einverstanden erklärt hat, rechtfertigt keine Änderungskündigung der in der Minderheit gebliebenen Arbeitnehmer. |
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Vorschriften: | KSchG § 1, KSchG § 2, |
| Stichworte: | betriebsbedingte Änderungskündigung, Entgeltsenkung, Gleichbehandlung, |
| Verfahrensgang: | ArbG Osnabrück 1 Ca 867/05 vom 23.05.2006 |
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