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JuraForum.deUrteileLAG-NIEDERSACHSENUrteil vom 23.01.2007, Aktenzeichen: 13 Sa 953/06 



LAG-NIEDERSACHSEN – Aktenzeichen: 13 Sa 953/06

Urteil vom 23.01.2007


Leitsatz:1. Vom Pfändungs- und Überweisungsbeschluss werden keine rückständigen Ansprüche auf verschleiertes Arbeitseinkommen erfasst.

2. Wird nach § 850 h Abs. 2 ZPO ein Anspruch auf angemessene Vergütung fingiert, dann muß auch für die Erfüllung einer Unterhaltspflicht eine fiktive Betrachtung angestellt werden.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 850 h Abs. 2, ZPO § 850 c Abs. 2,
Stichworte:verschleiertes Arbeitseinkommen, rückständige Ansprüche, Unterhaltspflicht,
Verfahrensgang:ArbG Hameln 1 Ca 663/05 vom 04.05.2006

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