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JuraForum.deUrteileLAG-NIEDERSACHSENUrteil vom 23.01.2004, Aktenzeichen: 16 Sa 592/03 



LAG-NIEDERSACHSEN – Aktenzeichen: 16 Sa 592/03

Urteil vom 23.01.2004


Leitsatz:1. Bei einem zeitlichen Abstand mehrerer befritster Verträge nach dem Beschäftigungsförderungsgesetz von ca. 1/2 Jahr müssen besodnere zusätzliche Umstände hinzutretten, um einen engen sachlichen Zusammenhang zu bejahen.

2. Ein Betriebsübergang einer Abteilung des Jugendamtes auf eine private Einrichtung liegt auch dann vor, wenn die Mitarbeiterin wegen Fortbestehens des befristeten Arbeitsvertrages zunächst im Wege der Arbeitnehmerüberlassung in dieser Einrichtung arbeit und erst zu einem späteren Zeitpunkt mit dieser einen Arbeitsvertrag schließt.
Rechtsgebiete:BeschFG, BGB
Vorschriften:BeschFG § 1 Abs. 3 Satz 2, BGB § 613 a,
Stichworte:Sachlicher Zusammenhang mehrerer befristeter Arbeitsverträge, Betriebsübergang im öffentlichen Dienst,
Verfahrensgang:ArbG Hannover 4 Ca 774/02 vom 05.02.2003

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