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JuraForum.deUrteileLAG-NIEDERSACHSENUrteil vom 22.02.2005, Aktenzeichen: 13 Sa 1311/04 

LAG-NIEDERSACHSEN – Aktenzeichen: 13 Sa 1311/04

Urteil vom 22.02.2005


Leitsatz:1. Ein Teilbetriebsübergang liegt nur dann vor, wenn der entsprechende Bereich beim Veräußerer organisatorisch verselbständigt war und ein Betriebsteil bildete.

2. Für Betriebe des Heizungs- und Sanitärhandwerks ist der Einsatz ausgebildeter Fachkräfte prägend. Sächliche Betriebsmittel sind von untergeordneter Bedeutung. Deshalb ist für einen Betriebsübergang die Übernahme eines wesentlichen Teils der Fachkräfte erforderlich.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 613 a,
Stichworte:Betriebsübergang im Heizungs- und Sanitärhandwerk,
Verfahrensgang:ArbG Oldenburg 5 Ca 556/03 vom 29.06.2004

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