JuraForum.de > Urteile > LAG-NIEDERSACHSEN > Urteil vom 22.02.2005, Aktenzeichen: 13 Sa 1311/04
| Leitsatz: | 1. Ein Teilbetriebsübergang liegt nur dann vor, wenn der entsprechende Bereich beim Veräußerer organisatorisch verselbständigt war und ein Betriebsteil bildete. 2. Für Betriebe des Heizungs- und Sanitärhandwerks ist der Einsatz ausgebildeter Fachkräfte prägend. Sächliche Betriebsmittel sind von untergeordneter Bedeutung. Deshalb ist für einen Betriebsübergang die Übernahme eines wesentlichen Teils der Fachkräfte erforderlich. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 613 a, |
| Stichworte: | Betriebsübergang im Heizungs- und Sanitärhandwerk, |
| Verfahrensgang: | ArbG Oldenburg 5 Ca 556/03 vom 29.06.2004 |
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