JuraForum.de > Urteile > LAG-NIEDERSACHSEN > Urteil vom 20.11.2007, Aktenzeichen: 11 Sa 1250/05
| Leitsatz: | Ist in einem vor dem 01.01.2002 geschlossenen Arbeitsvertrag die Geltung eines Tarifvertrages vereinbart, ohne dass die Tarifgeltung erkennbar an die Verbandsmitgliedschaft des Arbeitgebers geknüpft ist, und ändern die Vertragsparteien nach dem 01.01.2002 lediglich eine einzelne Vertragsbedingung ab, so liegt hinsichtlich der Beurteilung der Tarifgeltung weiterhin ein "Altvertrag" im Sinn der Urteile des 4. Senats des BAG vom 17.04.2007 vor, mit der Folge dass ein Austritt des Arbeitgebers aus der tarifschließenden Verband die Dynamik beendet und der Arbeitnehmer keinen Anspruch die Zahlung zukünftiger Entgelterhöhungen hat. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 611, BGB § 133, BGB § 135, |
| Stichworte: | Bezugnahme auf Tarifvertrag, Gleichstellungsabrede, Altvertrag, |
| Verfahrensgang: | ArbG Lüneburg, 1 Ca 126/05 vom 29.06.2005 |
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