JuraForum.de > Urteile > LAG-NIEDERSACHSEN > Urteil vom 20.08.2001, Aktenzeichen: 5 Sa 241/01
| Leitsatz: | Entscheidet der Arbeitgeber, einen nicht (mehr) rentablen Auftrag (hier: Bewachungsauftrag) vor dem vereinbarten. Vertragsende zu kündigen, muss er sei einer vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Betrachtung grundsätzlich selbst dann von einem dauerhaften Auftragsverlust ausgehen, der einen nicht nur vorübergehenden Wegfall von Beschäftigungsmöglichkeiten nach sich zieht, wenn er sich zu erhöhten Preisen um den erneut ausgeschriebenen Auftrag bewirbt (in Abgrenzung zu BAG 12.04.2002 - 2 AZR 256/01: Beteiligung an der Neuausschreibung während eines noch laufenden ungekündigten Reinigungsauftrags; wie hier LAG Niedersachsen 30.07.2001 - 11 Sa 234/01 n.v.). |
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Vorschriften: | KSchG § 1 Abs. 2, |
| Stichworte: | Betriebsbedingte Kündigung vor Entscheidung über Neuvergaben eines Reinigungsauftrags, |
| Verfahrensgang: | ArbG Wilhelmshaven 2 Ca 821/00 vom 12.12.2000 |
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