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JuraForum.deUrteileLAG-NIEDERSACHSENUrteil vom 20.06.2008, Aktenzeichen: 12 Sa 35/08 

LAG-NIEDERSACHSEN – Aktenzeichen: 12 Sa 35/08

Urteil vom 20.06.2008


Leitsatz:Eine Benachteiligung i. S. von § 612 a BGB liegt nicht vor, wenn der Arbeitgeber eine Lohnerhöhung, die Bestandteil eines Änderungsangebotes an alle Arbeitnehmer war, nur an die Arbeitnehmer zahlt, die das Änderungsangebot angenommen haben. Es liegt auch kein Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz vor, weil der Zweck der Leistung - teilweise Kompensation verlängerter Wochenarbeitszeiten ohne Lohnausgleich - die Ungleichbehandlung rechtfertigt.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 612 a,
Verfahrensgang:ArbG Osnabrück, 4 Ca 459/07 vom 28.11.2007

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