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JuraForum.deUrteileLAG-NIEDERSACHSENUrteil vom 19.12.2006, Aktenzeichen: 12 Sa 1208/05 

LAG-NIEDERSACHSEN – Aktenzeichen: 12 Sa 1208/05

Urteil vom 19.12.2006


Leitsatz:Der monatliche geldwerte Vorteil der Möglichkeit der Privatnutzung eines Dienstwagens kann bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens im Rahmen einer Drittschuldnerklage entsprechend den lohnsteuerrechtlichen Verwaltungsvorschriften mit 1 % auf volle 100 aufgerundeten Verkaufslistenpreises des Dienstwagens geschätzt (§ 287 Abs. 2 ZPO) werden. Auf den jeweiligen tatsächlichen Umfang der Privatnutzung durch den Streitverkündeten kommt es dabei nicht an.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 850 e, ZPO § 850 h,
Stichworte:Drittschuldnerklage, Privatnutzung eines Dienstwagens, geldwerter Vorteil,
Verfahrensgang:ArbG Celle 1 Ca 284/04 vom 09.06.2005

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