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JuraForum.deUrteileLAG-NIEDERSACHSENUrteil vom 18.06.2002, Aktenzeichen: 13 Sa 56/02 

LAG-NIEDERSACHSEN – Aktenzeichen: 13 Sa 56/02

Urteil vom 18.06.2002


Leitsatz:Bei Wiedereinstellung in ein Unternehmen des DB-Konzerns leben nach § 4 SiTV-Bahntrans nicht alle tariflichen Rechte wieder auf, die beim Wechsel zur Bahntrans bestanden haben. Gesichert sind nur die tariflichen Rechte, die bei lückenlosem Bestand des Arbeitsverhältnisses zu einem Unternehmen des DB-Konzerns im Zeitpunkt der Wiedereinstellung noch bestanden hätten.
Rechtsgebiete:SiTV-Bahntrans
Vorschriften:SiTV-Bahntrans § 4 nach BGB § 613 a,
Verfahrensgang:ArbG Hannover 1 Ca 131/01 vom 05.09.2001

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