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JuraForum.deUrteileLAG-NIEDERSACHSENUrteil vom 17.06.2005, Aktenzeichen: 3 Sa 193/05 

LAG-NIEDERSACHSEN – Aktenzeichen: 3 Sa 193/05

Urteil vom 17.06.2005


Leitsatz:Weder § 3 Abs. 2 der Vereinbarung über Rahmenbedingungen für den Abschluss von Tarifverträgen noch § 67 Abs. 3 des Tarifvertrages über die Arbeitsbedingungen für Angestellte, Arbeiter und Auszubildende des Deutschen Roten Kreuzes (DRK-TV (West)) sehen eine automatische Übernahme der Vergütungsregelungen des BAT vor.
Rechtsgebiete:DRK-TV (West), Vereinbarung über Rahmenbedingungen für den Abschluss von Tarifverträgen
Vorschriften:DRK-TV (West) § 67 Abs. 3, Vereinbarung über Rahmenbedingungen für den Abschluss von Tarifverträgen § 3 Abs. 2,
Verfahrensgang:ArbG Hameln 3 Ca 313/04 vom 03.12.2004

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