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JuraForum.deUrteileLAG-NIEDERSACHSENUrteil vom 17.06.2005, Aktenzeichen: 16 Sa 1204/04 

LAG-NIEDERSACHSEN – Aktenzeichen: 16 Sa 1204/04

Urteil vom 17.06.2005


Leitsatz:1. Ergibt sich aus der betrieblichen Praxis, dass die Beklagte nur die Tarifverträge einhalten wollte, kann eine betriebliche Übung der Gewährung von Zusatzurlaub trotz langjähriger Gewährung nicht entstehen.

2. Der tarifliche Betriff "Arbeiten mit infektiösem Material" beinhaltet, dass mit Material gearbeitet wird, dass bereits infiziert, d. h. ansteckend ist. Eine potentielle Gefahr der Ansteckung reicht nicht aus.
Rechtsgebiete:BMTV Bundesverband Deutsche Privatkrankenanstalten
Vorschriften:BMTV Bundesverband Deutsche Privatkrankenanstalten,
Stichworte:betriebliche Übung bei Zusatzurlaub, Zusatzurlaub wegen Umgangs mit infektiösem Material,
Verfahrensgang:ArbG Osnabrück 4 Ca 746/03 vom 19.05.2004

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