( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileLAG-NIEDERSACHSENUrteil vom 17.02.2004, Aktenzeichen: 13 Sa 566/03 



LAG-NIEDERSACHSEN – Aktenzeichen: 13 Sa 566/03

Urteil vom 17.02.2004


Leitsatz:1. Wird der Kläger nach Ablauf der Kündigungsfrist vorläufig weiterbeschäftigt ohne schriftliche Vereinbarung der auflösenden Bedingung für das Weiterbeschäftigungsverhältnis, dann besteht das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit fort. Die Kündigung hat das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst.

2. Für die Kündigungsschutzklage entfällt nicht das Rechtschutzintresse, es sei denn, dass der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses unstreitig ist.
Rechtsgebiete:KSchG, TzBfG, BGB
Vorschriften:KSchG § 4, TzBfG § 21, TzBfG § 14 Abs. 4, BGB § 613 a,
Verfahrensgang:ArbG Hameln 1 Ca 653/02 vom 04.02.2003

Volltext

Um den Volltext vom LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil vom 17.02.2004, Aktenzeichen: 13 Sa 566/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/lag-niedersachsen/lag-niedersachsen-urteil-vom-17-02-2004-az-13-sa-56603

"LAG-NIEDERSACHSEN - 17.02.2004, 13 Sa 566/03" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN