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JuraForum.deUrteileLAG-NIEDERSACHSENUrteil vom 15.12.2008, Aktenzeichen: 9 Sa 467/08 

LAG-NIEDERSACHSEN – Aktenzeichen: 9 Sa 467/08

Urteil vom 15.12.2008


Leitsatz:Der Arbeitgeber darf Arbeitnehmer von einer Lohnerhöhung ausnehmen, die einer Verlängerung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich nicht zugestimmt haben, wenn mit der Lohnerhöhung die Kompensation der Schlechterstellung derjenigen Arbeitsnehmer, die einer Erhöhung der Arbeitszeit zustimmten, bezweckt wird und mit der Lohnerhöhung keine Überkompensation eintritt.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 611, BGB § 612 a,
Stichworte:Gleichbehandlungsgrundsatz, Lohnerhöhung,
Verfahrensgang:ArbG Hildesheim, 1 Ca 237/07 vom 06.03.2008

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